»Wachtberger Kugel« 2017 – Preis für Komische Lyrik

31. August 2016

Genre des Wettbewerbs:

»Komische Lyrik« – als Einsendungen werden demnach heitere, witzige, komische Gedichte erwartet. Jede Teilnehmerin und jeder Teilnehmer kann eines oder mehrere Gedichte einreichen.

 

Preise:

Die Gewinner des Jurypreises und des Publikumspreises erhalten jeweils einen Pokal in Form einer handgetöpferten »Wachtberger Kugel«. Alle Preisträger erhalten eine Urkunde.

Zusätzlich zu den Siegertrophäen und Urkunden werden Geldpreise von insgesamt 1.000,- € ausgelobt, und zwar wie folgt:

Jurypreis   Publikumspreis  
Sieger 300 € Sieger 300 €
Zweitplatzierter 100 € Zweitplatzierter 100 €
Drittplatzierter 100 € Drittplatzierter 100 €

Ausschreibungsfrist:

Die Möglichkeit, Wettbewerbsbeiträge einzureichen, besteht bis zum 31. August 2016. Einsendungen, die nach dem 31. August 2016 eingesandt werden (E-Mail-Eingangsdatum oder Datum des Poststempels) werden nicht mehr berücksichtigt.

 

 

Wer darf teilnehmen?

Teilnehmer und Teilnehmerinnen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Nicht teilnehmen dürfen die Mitglieder der Jury und deren enge Familienangehörige sowie Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Kid Verlags.

 

 

Welche Texte dürfen eingereicht werden? / Welche rechtlichen Voraussetzungen müssen gegeben sein?

Die eingereichten Gedichte müssen bislang unveröffentlicht sein. Als Veröffentlichung im Sinne dieses Wettbewerbs gelten Publikationen in Büchern oder Broschüren, auch in Anthologien – nicht jedoch Darbietungen im Internet sowie der Abdruck in Tageszeitungen oder anderen nicht explizit literarisch ausgerichteten Periodika.

In jedem Fall müssen die Urheber- und Verbreitungsrechte für die eingesandten Beiträge beim Einsendenden liegen und auf den Kid Verlag übertragen werden können. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen versichern mit ihrer Einsendung zugleich, dass sie die eingereichten Texte selbst verfasst haben, dass sie im Besitz der Urheber- und Verbreitungsrechte sind und dass mit den eingereichten Beiträgen und deren Einreichung zum Wettbewerb sowie einer Publikation keine Rechte Dritter verletzt werden. Die Teilnehmer und Teilnehmerinnen stellen die Organisatoren des Lyrikwettbewerbs sowie die Herausgeber der geplanten Anthologie und den Kid Verlag insoweit von jeder Haftung für derartige Rechtsverletzungen durch ihre Wettbewerbsbeiträge frei.

Mit der Einsendung erklären sich die Teilnehmer und Teilnehmerinnen bereit, die Verbreitungsrechte für ihre Beiträge im Falle einer Veröffentlichung in der geplanten Anthologie nicht-exklusiv für drei Jahre auf den Verlag zu übertragen. Die AutorInnen behalten also (auch während der dreijährigen Vertragslaufzeit) ihre eigenen Verbreitungsrechte und können ihre Wettbewerbsbeiträge auch weiterhin an anderer Stelle veröffentlichen.

Ein entsprechender Vertrag zwischen den einzelnen AutorInnen und dem Verlag (der auch die genannten Regelungen enthält) wird im Falle einer Auswahl von Beiträgen für die Anthologie den AutorInnen in der ersten Septemberhälfte zugesandt und muss innerhalb einer Frist von 14 Tagen unterzeichnet zurückgeschickt werden.

Der Abdruck der jeweiligen Beiträge in der geplanten Anthologie erfolgt für die AutorInnen ohne Kostenbeteiligung, allerdings auch honorarfrei. Alle AutorInnen mit Beiträgen in der Anthologie erhalten ein Freiexemplar des Buches und können weitere Exemplare mit einem Autorenrabatt erwerben.

 

 

Umfang und Formatierung der Wettbewerbsbeiträge:

  • Eines oder mehrere Gedichte, Gesamtumfang maximal 4 DIN-A4-Seiten,
  • Schrifttyp ARIAL, Schriftgröße 12,
  • Zeilenabstand: 1,25 Zeilen,
  • Seitenränder:
    oben und unten: mindestens 2 cm; links: mindestens 6 cm für Heftung und Notizen der Jury-Mitglieder; rechts: mindestens 2 cm,
  • Zur Anonymisierung der Wettbewerbsbeiträge: Platzierung eines frei gewählten (möglichst eindeutigen, unverwechselbaren) Kennworts auf jeder Seite oben rechts; außerdem bitte eine gesonderte Datei als E-Mail-Anhang (bei E-Mail-Einreichung) bzw. einen gesonderten geschlossenen Briefumschlag (bei postalischer Einreichung) übermitteln, worin die folgenden persönlichen Daten zu finden sind:

    Vorname und Name,
    Postanschrift,
    Telefonnummer (erforderlich für Rückfragen und ggf. bei kurzfristig erforderlichen »Nachrückverfahren«),
    E-Mail-Adresse,
    das Kennwort, das auf den Wettbewerbsbeiträgen platziert wurde,
    eine Aufzählung der eingereichten Gedichte (Überschriften),
    kurzgefasste Angaben zur Person und ggf. auch eine kurzgefasste Bibliographie, die ggf. in der Anthologie abgedruckt werden können und aus denen die Moderatoren bei der Abschlussveranstaltung eine Kurzvorstellung der Vortragenden ziehen können.
     
  • Außen auf dem Briefumschlag (bei postalischer Einreichung) bitte das Kennwort sowie (für die Eingangsbestätigung) auch eine E-Mail-Adresse angeben; bei E-Mail-Einsendung für die gesonderte Datei bitte das Kennwort als Namen verwenden.

 

 

Auf welchem Wege können die Wettbewerbsbeiträge eingesandt werden?

Die Wettbewerbsbeiträge bitte bevorzugt per E-Mail übermitteln, und zwar an:

Lyrik@wachtberger-kugel.de
 

Alternativ kann ein postalischer Versand erfolgen; dann bitte an die folgende Anschrift:

 

Lyrikwettbewerb »Wachtberger Kugel«

c/o Herbert Reichelt

Am Rosenhain 21

53343 Wachtberg

 

Bitte keine Einsendungen per Fax oder auf anderen, hier nicht aufgeführten Wegen.

 

Eine Eingangsbestätigung erfolgt ausschließlich per E-Mail, und zwar an die Adresse, von der die Einsendung der Wettbewerbsbeiträge erfolgt ist bzw. an diejenige Adresse, die bei postalischer Einsendung außen auf dem geschlossenen Umschlag angegeben wird.

Auch alle weiteren Benachrichtigungen, Rückfragen, ggf. Einladungen usw. erfolgen ausschließlich per E-Mail (einzige Ausnahme: der Verlagsvertrag wird ggf. per Post versendet). Deshalb bitte unbedingt auch bei postalischer Einsendung an die außen aufgebrachte E-Mail- Adresse denken!

 

 

Auswahlverfahren:

Es kommen insgesamt drei Auswahlverfahren zur Anwendung:

  • Die Beiträge für die geplante Anthologie werden unmittelbar nach Ende der Ausschreibungsfrist von den Herausgebern und dem Verleger ausgewählt, damit die vorbereitenden Arbeiten für die Produktion der Anthologie ohne Zeitverzug angegangen werden können. Die Anonymität der Wettbewerbsbeiträge bleibt auch bei diesem Vorauswahlprozess gewahrt.
  • Eine siebenköpfige Jury bestimmt auf Basis der anonymisierten Wettbewerbsbeiträge den Gewinner sowie den Zweit- und Drittplatzierten des Jurypreises und benennt zusätzlich vier weitere Autorinnen und Autoren, die zusammen mit den drei Jurypreisträgern zum Vortrag bei der Abschlussveranstaltung eingeladen werden. Für ggf. erforderliche „Nachrückverfahren“ werden zugleich weitere Autorinnen und Autoren bestimmt.
  • Die sieben von der Jury ausgewählten Autorinnen und Autoren tragen ihre zum Wettbewerb eingereichten Gedichte bei der öffentlichen Abschlussveranstaltung am 14. Januar 2017 im »Drehwerk 17/19« dem Publikum vor (für jeden Vortrag stehen maximal 10 Minuten zur Verfügung). Im Anschluss erfolgt eine Publikumsabstimmung, mit der der Gewinner sowie der Zweit- und Drittplatzierte des Publikumspreises bestimmt werden. Bei Stimmengleichheit wird auf Basis eines kurzen »Stichwahlvortrags« der betroffenen Autorinnen und Autoren (maximal je zwei Minuten) eine Stichwahl durchgeführt; bei nochmaliger Stimmengleichheit werden die betroffenen Preise von den Organisatoren des Wettbewerbs angemessen aufgeteilt.

 

 

Anwesenheitspflicht für die Preisträger bei der Abschlussveranstaltung:

Eine Vergabe der Preise (auch der Jurypreise) erfolgt ausschließlich an AutorInnen, die bei der Abschlussveranstaltung am 14. Januar 2017 im »Drehwerk 17/19« vortragen; bei Absage der Teilnahme an der Abschlussveranstaltung oder bei Nicht-Erscheinen rücken die in der Jury-Rangfolge Nachgeordneten in die entsprechenden Preis- oder Einladungsränge. Ausnahmen hiervon behalten sich die Organisatoren – dann natürlich ausschließlich für die Preisträger des Jury-Wettbewerbs – vor, falls von den eingeladenen Preisträgern kurzfristig auftretende, unverschuldete Notfälle glaubhaft gemacht werden können.

Reise- und Übernachtungskosten werden nicht erstattet. Bewirtungskosten bei der Abschlussveranstaltung werden für die eingeladenen AutorInnen gemeinsam vom »Drehwerk 17/19« und den Veranstaltern getragen.

 

 

Rechtsweg ausgeschlossen:

Der Rechtsweg wird bezüglich der Vorauswahl für die Anthologie, der Auswahl als Vortragende sowie der Auswahl als Preisträger und der  Vergabe der Preisgelder ausgeschlossen.

Die Veranstalter behalten sich außerdem vor, die Ausschreibungsfrist zu verlängern oder die Ausschreibung aufzuheben, wenn wider Erwarten bis zum 31. August 2016 aus Sicht der Herausgeber und des Verlegers nicht in ausreichendem Maße qualitativ befriedigende Beiträge eingesendet werden.

 

Rückfragen zum Wettbewerb:

Bitte bevorzugt per E-Mail an: Lyrik@wachtberger-kugel.de

 

oder telefonisch: 01520-1563030