Übersetzerpreis der Botschaft von Spanien in Deutschland 2011

31. Mai 2011
alle zwei Jahre
2.500 bis 6.000 Euro
Botschaft von Spanien
Webseite

Webseite

Beschreibung
Die Kulturabteilung der Botschaft von Spanien in Deutschland vergibt einen Übersetzerpreis für Literatur für die beste deutsche Übersetzung eines Werks eines spanischen Autors in spanischer Sprache (Roman, Dichtung, Theater, literarisches Essay), die noch nicht anderweitig mit einem solchen Preis ausgezeichnet wurde.

Der Preis teil sich in zwei Kategorien:

1. Die erste ist für angehende Übersetzer bestimmt, die noch keine oder höchstens eine Übersetzung aus dem Spanischen ins Deutsche veröffentlicht haben; der Preis wird für eine unveröffentlichte Übersetzung oder für das veröffentlichte Erstlingswerk verliehen.

2. Die zweite ist für Übersetzer bestimmt, die mindestens eine Übersetzung veröffentlicht haben. In diesem Fall soll die Veröffentlichung des zur Ausschreibung bestimmten Werks bei einem Verlag in der Bundesrepublik Deutschland zwischen dem 31.5.2007 und dem 30.5.2011 erfolgt sein.

Preise
1. Kategorie (angehende Übersetzer): 2.500 Euro
2. Kategorie (erfahrene Übersetzer): 6.000 Euro

Bewerbung

Die Verfasser von Übersetzungen, die an der Preisausschreibung teilnehmen wollen (in einer der beiden Kategorien) oder dritte Personen an ihrer Stelle - in Erfüllung der Ausschreibungsbedingungen und Berücksichtigung des Umstands, dass das Preisgeld für den Verfasser bzw. seine Erben bestimmt ist - senden folgende Unterlagen ein:

1. Antrag auf Zulassung zur Ausschreibung auf einem gesonderten Blatt: Es gibt kein besonderes Antragsformular; die Bewerbungsanträge könnten jedoch wie folgt gestellt werden:

"Hiermit beantrage ich die Teilnahme an der Ausschreibung zum Übersetzerpreis 2011 der Botschaft von Spanien in Deutschland. Ich bewerbe mich um die Teilnahme in Kategorie………………………….. Mit der Übersetzung des Werks von……………………….. (Name des Autors) mit dem Titel…………………… Ich erkläre, eine vollständige Übersetzung angefertigt zu haben.” Unterschrift, Datum

2. 8 Kopien (eine für jedes Mitglied der Jury und eine für die Kulturabteilung) von einer Auswahl bis zu 25 Seiten, die jeder Teilnehmer aus seiner Übersetzung aussucht. Allen Kopien sind die entsprechenden Kapitel des spanischen Originaltextes beigefügt. Die Teilnehmer wählen die Seiten aus, die ihres Erachtens am besten ihre Arbeit widerspiegeln.

3. Kurzgefasster oder tabellarischer Lebenslauf des Übersetzers, auf einem gesonderten Blatt (8 Kopien).

4. Eine Bewertung der Übersetzung, die bei der Ausschreibung vorgelegt wird. Der Übersetzer soll damit keine Beurteilung seiner Arbeit vornehmen, sondern die Gründe darlegen, die ihn zu dieser Übersetzung bewogen haben, und das Interesse des deutschen Lesers bewerten. Diese Bewertung erfolgt auf einem gesonderten Blatt (8 Kopien).

Nach Prüfung ihrer Unterlagen werden die Teilnehmer über die Zulassung oder Ablehnung unterrichtet.

Die Einreichung einer Übersetzung zur Teilnahme an der Preisausschreibung beinhaltet das Einverständnis mit den genannten Bedingungen.

Botschaft von Spanien, Kulturabteilung
Lichtensteinallee 1
D-10787 Berlin
Tel.: +49-(0)30-25 400-71 51
Fax.: +49-(0)30-25 400-77 00
kultur@spanischebotschaft.de
Webseite
 

 

Ángeles García Escobar
Tel.: +49-(0)30-254 00 71 57
Fax.: +49-(0)30-254 00 77 00
angeles.garcia@spansichebotschaft.de