3. Literaturwettbewerb Wartholz: 5.-7. Februar 2010

30. September 2009

3. Literaturwettbewerb Wartholz: 5.-7. Februar 2010

Rahmenbedingungen

Aus
den eingesendeten Texten suchen die Vorjury und die Hauptjury 12 Texte
aus, die beim Wettbewerb von vier namhaften Fachleuten bewertet werden.
Vergeben werden der Literaturpreis Wartholz (10.000 Euro), der
Publikumspreis (2.000 Euro) sowie ein Newcomerpreis.

Das
öffentliche Wettbewerbslesen der AutorInnen findet von 5.-7. Februar
2010 in der Schlossgärtnerei Wartholz in Reichenau a.d. Rax statt. Die
Kosten für Quartier, Verpflegung sowie die Reisekosten (im Wert eines
Zugtickets 2. Klasse) der teilnehmenden AutorInnen übernimmt der
Veranstalter. Das Quartier und die Verpflegung (Frühstück und Mittag)
werden vom Veranstalter organisiert.

Der Veranstalter hat das
Recht, alle 12 Texte in Buchform zum Wettbewerb zu veröffentlichen.
Alle anderen eingereichten Texte werden nicht veröffentlicht und nach 5
Jahren vernichtet. Aus organisatorischen Gründen ist es nicht möglich,
sie an die BewerberInnen zu retournieren.

Einsendeschluss ist der 30. September 2009.

Die
12 TeilnehmerInnen werden zwischen 2.-5. Jänner 2010 informiert. Kann
eine Autorin/ein Autor in diesem Zeitraum nicht erreicht werden, wird
eine andere/ein anderer nachgereiht.

Textkriterien und Beilagen

Das
Genre betreffend gibt es keine Vorgabe. Der Umfang des Manuskripts soll
auf maximal 20 Vorlese-Minuten (ca. neun Manuskriptseiten, max. 18.000
Zeichen mit Leerzeichen) begrenzt sein. Im Falle von Lyrik sollen 12
Gedichte eingereicht werden. Das Manuskript soll in 6-facher Kopie (nicht
handschriftlich) im A4-Format eingesendet werden. Um die Anonymität des
Bewertungsverfahrens zu garantieren, darf auf dem Manuskript kein
Verfassername angegeben werden. Beizulegen ist ein verschlossenes
Kuvert, in dem der Titel des Textes, Name, Anschrift und Telefonnummer
der Autorin/des Autors, eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises
(Führerschein, Pass, etc.) und ein Lebenslauf enthalten sein müssen.

Teilnahmebedingungen

Der Wettbewerb ist offen für Autorinnen und Autoren, die in deutscher Sprache schreiben und bereits literarische Texte veröffentlicht haben,
d.h. in den letzten fünf Jahren mindestens einen Text in einer
namhaften Literaturzeitschrift, im Feuilleton bzw. in Buchform.
Eigenverlag und Internetveröffentlichungen zählen nicht. Bitte dazu
Kopien bzw. nachvollziehbare Unterlagen beilegen.

Jede
Einsenderin/jeder Einsender darf nur einen unveröffentlichten Text für
den Wettbewerb einreichen. Textänderungen können weder nachgereicht
noch beim Wettbewerbslesen von der Jury berücksichtigt werden. Bei
mehreren Zusendungen wird die gesamte Bewerbung nicht gewertet. Falls
für einen eingereichten Text bereits ein Termin zur Veröffentlichung
vorliegt, darf dieser nicht vor August 2010 sein. Wenn ein
eingereichter Text bereits veröffentlicht wurde, muss der Autor/die
Autorin im Falle eines Gewinns das Preisgeld zurückzahlen.

Die Wettbewerbsbedingungen sind als Vereinbarung unterschrieben der Einreichung beizulegen.

Sonstiges

Mündliche Absprachen zum Literaturwettbewerb Wartholz bestehen nicht.
Änderungen der Vereinbarung bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Der Veranstalter behält sich das Recht auf Änderungen vor.

Kontakt

Der Wettbewerbstext und die erforderlichen Unterlagen sind an folgende Adresse zu senden:

Literaturwettbewerb
Schlossgärtnerei Wartholz
Hauptstraße 113
A-2651 Reichenau a.d. Rax
Österreich