AiR - Artist in Resident. Ein Förderprogramm in Appenzell Ausserrhoden

31. März 2019

Air - Artist in Resident
Die Ausserrhodische Kulturstiftung schreibt 2012 erstmals Förderbeiträge aus - für Kultur- und Kunstschaffende, die einen engen Bezug zum Kanton haben und bereit sind, ihre Erfahrungen Werke oder Produkte nach Rückkehr ins kulturelle Leben des Kantons einfließen zu lassen. Sie können für eine begrenzte Zeit an einem frei gewählten Ort ihre Projekte erarbeiten und umsetzen.

Profil der BewerberInnen
Grundsätzlich werden alle Sparten gefördert (Bildende Kunst, Angewandte Kunst, Film/Video, Performance, Musik, Tanz, Theater, Literatur usw.), ebenso Personen, die in der Kulturvermittlung tätig sind. Altersbeschränkung gibt es keine. Die geförderten Personen zeichnen sich durch professionelles Schaffen aus und reichen ein überzeugendes Projekt ein. Zentral ist die persönliche Motivation sowie transkulturelle Kompetenz, gepaart mit Offenheit und Neugierde. Sprachkenntnisse sind nicht zwingend nötig, falls man glaubhaft machen kann, dass man sich am neuen Ort zurechtfindet. Das Projekt weist einen engen Bezug zum gewählten Ort aus, und die Geförderten weisen nach, dass eine Einführung und Begleitung vor Ort für sie durch die bestehenden Kontakte gewährleistet ist. Ebenso geklärt sind seitens der Geförderten alle Infrastrukturfragen (Wohnen, Arbeiten, Material etc.).

Bedingungen
Vor dem Aufenthalt findet, ergänzend zur Bewerbung, ein Gespräch mit Mitgliedern der Kulturstiftung statt. Während des Aufenthalts ist eine Begleitung durch ein Mitglied des Stiftungsrats im Rahmen von periodischen Kontakten gewährleistet. Nach Abschluss des Aufenthaltes wird ein Schlussbericht verlangt. Zudem wird von den Kunst- schaffenden erwartet, dass sie ihre Arbeit nach dem Auslandaufenthalt im Rahmen eines feierlichen Anlasses präsentieren.

Leistungen
Die Aufenthalte werden jährlich durch den Stiftungsrat der Kulturstiftung vergeben. An die Lebenskosten werden zwischen 1200 und 1800 CHF monatlich bezahlt, und es erfolgt eine Mietentschädigung im Verhältnis zu den ortsüblichen Preisen. Zusätzlich werden die Reisekosten bis maximal 3000 CHF übernommen.

Bewerbung

 

Dem postalisch eingeschickten Bewerbungsbogen soll ein Lebenslauf und der Künstlerische Werdegang mit Dokumentationen begelegt werden. Kennwort ist «Artist in Residence».