Alfred-Döblin-Preis - Aufenthaltsstipendium

30. September 2018

Die Stiftung Alfred-Döblin-Preis vergibt an Berliner Schriftsteller Aufenthaltsstipendien im Alfred-Döblin-Haus in Wewelsfleth. Die Bewerbungsfrist für Stipendien im Jahr 2019 endet am 30. September 2018.

Das teilt die Akademie der Künste mit. Das Haus hatte Günter Grass dem Land Berlin zur Förderung von Schriftstellern überlassen; die Stipendien stellt die Senatsverwaltung für Kultur und Europa der Stiftung Alfred-Döblin-Preis zur Verfügung. Die Vergabe erfolgt vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel. Die Akademie der Künste betreut die Stipendiaten und bewirtschaftet das Alfred-Döblin-Haus.

Mit dem Alfred-Döblin-Stipendium sollen Berliner Schriftsteller gefördert werden, die sich bereits durch Veröffentlichungen ausgewiesen haben oder die in Arbeitsproben eine literarische Befähigung erkennen lassen.

In der Regel werden Stipendien für einen Zeitraum von drei Monaten vergeben. Jeder Stipendiat erhält ein Aufenthaltsgeld von voraussichtlich 2.000 Euro monatlich sowie eine Wohnung im Alfred-Döblin-Haus. Für die Dauer des Stipendiums besteht Aufenthaltspflicht in Wewelsfleth.

Über die Bewerbungen (ausgefüllter Antrag und Arbeitsproben) entscheidet eine dreiköpfige Jury. Ihr gehören je ein Vertreter der Akademie der Künste, des PEN-Zentrums Deutschland und der Senatsverwaltung für Kultur und Europa an.

Die Bewerbungsfrist für Stipendien im Jahr 2019 endet am 30. September 2018 (Datum des Poststempels).

Weitere Informationen und das Antragsfromular finden sich hier.