Alfred-Döblin-Stipendium

30. September 2020

Die Stiftung Alfred-Döblin-Preis vergibt Aufenthaltsstipendien im Alfred-Döblin-Haus in Wewelsfleth (Schleswig-Holstein). Das Haus hat Günter Grass dem Land Berlin zur Förderung von Schriftsteller*innen überlassen; die Stipendien stellt die Senatsverwaltung für Kultur und Europa zur Verfügung.

Mit dem Alfred-Döblin-Stipendium sollen Berliner Schriftsteller*innen gefördert werden, die sich bereits durch Veröffentlichungen ausgewiesen haben oder die in Arbeitsproben eine literarische Befähigung erkennen lassen. Die Alfred-Döblin-Stipendien sollen die Schriftsteller*innen in die Lage versetzen, sich auf eine literarische Arbeit konzentrieren zu können: geplante literarische Arbeiten zu beginnen, Entwürfe zu realisieren und begonnene Arbeiten fortzusetzen bzw. zu vollenden.

In der Regel werden Stipendien für einen Zeitraum von drei Monaten vergeben. Jede*r Stipendiat*in erhält ein Aufenthaltsgeld von voraussichtlich 2.000 Euro monatlich sowie eine Wohnung im Alfred-Döblin-Haus. Für die Dauer des Stipendiums besteht Aufenthaltspflicht in Wewelsfleth. Über die Bewerbungen entscheidet eine dreiköpfige Jury. Ihr gehören je ein*e Vertreter*in der Akademie der Künste, des PEN-Zentrums Deutschland und der Senatsverwaltung für Kultur und Europa an. Die Vergabe erfolgt vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Mittel.

Bewerbungen
Einzureichen sind das ausgefüllte Bewerbungsformular und Arbeitsproben. Bewerbungen sind zu richten an:

Stiftung Alfred-Döblin-Preis
Aufenthaltsstipendium
c/o Akademie der Künste
Sektion Literatur
Pariser Platz 4
10117 Berlin

Die Bewerbungsfrist für Stipendien im Jahr 2021 endet am 30. September 2020 (Datum des Poststempels).