Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft vergibt Arbeitsstipendien für Autorinnen.
Die Stipendien dienen dazu, ohne wirtschaftlich-materiellen Zwang bereits begonnene literarische Werke zu beenden. Zudem sollen sie weitere Planungen anregen.
Ausgewählt werden pro Jahr bis zu acht Autorinnen und Autoren, die ihren Wohnsitz seit mindestens zwei Jahren in Nordrhein-Westfalen haben. Nach Erhalt eines Stipendiums ist eine erneute Bewerbung erst nach drei Jahren möglich.
Die Arbeitsstipendien werden für vier Monate vergeben und sind mit insgesamt 4.100 Euro dotiert. Literarische Werke, die auch über Druckkostenzuschüsse für die Autorinnen und Autoren mitfinanziert werden, sind von einer Förderung durch ein Arbeitsstipendium des Landes ausgeschlossen.
Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- bio-bibliographische Angaben (Lebenslauf, Veröffentlichungen mit Nennung der Verlage) in fünffacher Ausfertigung
- Bankverbindung
- Exposé und Textprobe (ca. 20 Seiten) des fertig zu stellenden Werkes in fünffacher Ausfertigung
- ein Verlagsvertrag bzw. die verbindliche Option eines Verlages auf die Herausgabe des in Arbeit befindlichen Werkes (mit Arbeitstitel)
- alternativ der Nachweis über zwei bereits vorliegende Verlagspublikationen (außer in Druckkostenzuschussverlagen)
- bei Hörspielen oder Theaterstücken die Zusage eines Verlages, einer Rundfunkanstalt oder eines Theaters, das Werk zu veröffentlichen bzw. aufzuführen
- alternativ der Nachweis über zwei bereits veröffentlichte oder öffentlich aufgeführte Stücke.
Es wird darum gebeten, keine Originalunterlagen (Verträge, Manuskripte etc.) einzusenden, da die Bewerbungsunterlagen aus Kostengründen nicht zurückgesandt werden können!
Nach Drucklegung ist ein Belegexemplar des geförderten Werkes vorzulegen. Es wird gebeten, im Werk in geeigneter Weise auf die Förderung durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen hinzuweisen.
Bewerben können sich Autorinnen und Autoren, die ihren Wohnsitz seit mindestens zwei Jahren in Nordrhein-Westfalen haben. Die Werke von Autorinnen und Autoren sollen in deutscher Sprache verfasst sein.