Arbeitsstipendien des Landes NRW für Autorinnen und Autoren

15. Dezember 2018

Das Ministerium für Kultur und Wissenschaft vergibt Arbeitsstipendien für Autorinnen.

Die Stipendien dienen dazu, ohne wirtschaftlich-materiellen Zwang bereits begonnene literarische Werke zu beenden. Zudem sollen sie weitere Planungen anregen.

Ausgewählt werden pro Jahr bis zu acht Autorinnen und Autoren, die ihren Wohnsitz seit mindestens zwei Jahren in Nordrhein-Westfalen haben. Nach Erhalt eines Stipendiums ist eine erneute Bewerbung erst nach drei Jahren möglich.

Die Arbeitsstipendien werden für vier Monate vergeben und sind mit insgesamt 4.100 Euro dotiert. Literarische Werke, die auch über Druckkostenzuschüsse für die Autorinnen und Autoren mitfinanziert werden, sind von einer Förderung durch ein Arbeitsstipendium des Landes ausgeschlossen.

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