Arbeitsstipendien für Berliner AutorInnen, die nicht in deutscher Sprache schreiben

18. Juni 2019

Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa vergibt auch im Jahr 2020 Arbeitsstipendien für Berliner Schriftstellerinnen und Schriftsteller, die ihren Lebensmittelpunkt in Berlin haben, aber nicht in deutscher Sprache schreiben.
Anzahl, Dauer und Zeitraum der Arbeitsstipendien können wegen der Beratungen zum Berliner Doppelhaushalt 2020/2021 voraussichtlich erst Ende des Jahres 2019 endgültig festgelegt werden. Im Vorjahr wurden 6 Stipendien à 24.000 € vergeben. Es ist zu erwarten, dass auch für 2020 mindestens 6 Stipendien vergeben werden, der Umfang der insgesamt verfügbaren Mittel wird sich gegenüber dem Vorjahr voraussichtlich nicht verringern (144.000 €).
Die Jury wird nach den eingereichten Sprachen besetzt und kann daher nicht vorher festgelegt werden.

Ziele der Förderung
Die Stipendien sind für die künstlerische Entwicklung von professionell arbeitenden Autorinnen und Autoren bestimmt. Gefördert werden zeitlich begrenzte Arbeitsvorhaben oder die Fortführung bzw. Vollendung bestimmter Arbeiten. Kriterien für die Vergabe eines Stipendiums sind in erster Linie Qualität, Entwicklungsfähigkeit und Kontinuität.

Zweck der Stipendienvergabe ist es außerdem, die literarische Szene Berlins durch die Förderung innovativer Texte und deren Autorinnen und Autoren lebendig zu erhalten.

Voraussetzungen
Die Antragsstellenden sind durch Veröffentlichungen ausgewiesen oder lassen in Arbeitsproben eine literarische Befähigung erkennen.
Die Schriftstellerinnen und Schriftsteller leben und arbeiten in Berlin.
Grundsätzlich ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn die Autorin bzw. der Autor in der Förderungszeit von anderer Seite ein Stipendium erhält.
Die Online-Anträge müssen in deutscher Sprache ausgefüllt und eingereicht werden. Auch das Exposé muss grundsätzlich in deutscher Sprache bzw. Übersetzung vorliegen, kann aber ausnahmsweise auch in Englisch eingereicht werden. Die weiteren Anlagen können in einer nichtdeutschen Sprache eingereicht werden.

Bewerbung

 

Antragstellung/ Bewerbungen:
Der Antrag ist als Online-Bewerbung einzureichen.
Das elektronische Antragsformular und alle Anlagen können online an die Senatsverwaltung für Kultur und Europa abgesendet werden. Eine zusätzliche Abgabe von Unterlagen in Papierform ist nicht notwendig.