Arbeitsstipendien für Berliner Autorinnen und Autoren 2022

8. Juni 2021

Die Arbeitsstipendien sind dazu bestimmt, Berliner Autorinnen und Autoren die Möglichkeit zu geben, geplante belletristische Arbeiten (keine Dramatik) zu beginnen, Entwürfe zu realisieren und begonnene Arbeiten fortzusetzen bzw. zu vollenden. Die Mittel sollen die Stipendiatinnen und Stipendiaten in die Lage versetzen, sich für die Zeit der Förderung ohne wirtschaftlich-materiellen Zwang auf eine literarische Arbeit konzentrieren zu können. Zweck der Stipendienvergabe ist es u.a., die Berliner literarische Szene lebendig zu erhalten.

Es sollen Schriftstellerinnen und Schriftsteller gefördert werden, die sich bereits durch Veröffentlichungen ausgewiesen oder die in Arbeitsproben eine literarische Befähigung erkennen lassen. Bei der Vergabe von Stipendien dürfen bestimmte literarische Richtungen und Tendenzen nicht einseitig bevorzugt werden. Maßgabe für die Vergabe eines Stipendiums ist die literarische Qualität.

Grundsätzlich ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn die Autorin bzw. der Autor in der Förderungszeit von anderer Seite ein Stipendium erhält. Die Antragstellerinnen und Antragsteller dürfen sich zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht mehr im Regelstudium eines literarisch-ausbildenden Studienganges (Hildesheim, Leipzig) befinden.

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, während der Dauer des Stipendiums ihren 1. Wohnsitz in Berlin aufrecht zu erhalten. Von einer Änderung des Wohnsitzes ist der Kulturverwaltung des Berliner Senats umgehend Mitteilung zu machen.

Über die Vergabe entscheidet eine Jury bis Ende Dezember 2021. Die Stipendien beginnen im Januar 2022.

Es können bis zu 20 Stipendien mit einer Dotation von 24.000 Euro (bei erfahrungsgemäß ca. 400 Bewerbungen) vergeben werden.

Zusätzlich sollen 9 Stipendien à 8.000 Euro vergeben werden.

Bewerbung

Für die Antragstellung ist das Online-Formular zu verwenden, das auf der Webseite der Kulturverwaltung zur Verfügung gestellt wird. Folgende Unterlagen sind anzuhängen:
- künstlerischen Lebenslauf,
- Exposé,
- Leseprobe eines noch nicht abgeschlossenen Vorhabens (ca. 20 Normseiten),
- weitere Arbeitsproben
- Titel, Erscheinungsort und Medium der Veröffentlichung in den letzten drei Jahren
- Dokumentations- und Informationsmaterial über die bisherige künstlerische Arbeit (fakultativ)
- Kopie des Personalausweises oder Kopie der Meldebestätigung des Landeseinwohneramtes
- Kopie des Kopie des Aufenthaltsstempels im Pass bei in Berlin lebenden Nicht-EU-Bürgerinnen und  -Bürger

 

Koordination:

Senatsverwaltung für Kultur und Europa, Referat I A
Brunnenstraße 188-190
D-10119 Berlin
http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/literatur


Ansprechpartner/in:

Wolfgang Meyer
Tel.: +49-(0)30-90 228-536
Wolfgang.Meyer(at)kultur.berlin.de

Bewerbung 8. Juni bos 18.00 uhr