Arbeitsstipendien für Berliner Autorinnen und Autoren nichtdeutscher Sprache

26. Juni 2018

Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa vergibt auch im Jahr 2019 Arbeitsstipendien für Berliner Schriftstellerinnen und Schriftsteller, die ihren Lebensmittelpunkt in Berlin haben, aber nicht in deutscher Sprache schreiben.
Die sechs Stipendien sind mit monatlich 2. 000 Euro dotiert und werden für 12 Monate vergeben (24.000 Euro). Die Jury wird nach den eingereichten Sprachen besetzt und kann daher nicht vorher festgelegt werden.

Ziele der Förderung
Die Stipendien sind für die künstlerische Entwicklung von professionell arbeitenden Autorinnen und Autoren bestimmt. Gefördert werden zeitlich begrenzte Arbeitsvorhaben oder die Fortführung bzw. Vollendung bestimmter Arbeiten. Kriterien für die Vergabe eines Stipendiums sind in erster Linie Qualität, Entwicklungsfähigkeit und Kontinuität.

Zweck der Stipendienvergabe ist es außerdem, die literarische Szene Berlins durch die Förderung innovativer Texte und deren Autorinnen und Autoren lebendig zu erhalten.

Voraussetzungen
Die Antragsstellenden sind durch Veröffentlichungen ausgewiesen oder lassen in Arbeitsproben eine literarische Befähigung erkennen.
Die Schriftstellerinnen und Schriftsteller leben und arbeiten in Berlin.
Grundsätzlich ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn die Autorin bzw. der Autor in der Förderungszeit von anderer Seite ein Stipendium erhält.
Die Online-Anträge müssen in deutscher Sprache ausgefüllt und eingereicht werden. Auch das Exposé muss in deutscher Sprache bzw. Übersetzung vorliegen. Die weiteren Anlagen können in einer nichtdeutschen Sprache eingereicht werden.
 

Bewerbung