1. Wohnsitz in Berlin
Die Senatsverwaltung für Kultur und Europa vergibt im Jahr 2018 - nach Maßgabe verfügbarer
Haushaltsmittel – erstmals Arbeitsstipendien für Berliner Autorinnen und Autoren, die nicht in
deutscher Sprache schreiben.
Personenkreis / Zielgruppe
Gefördert werden Schriftstellerinnen und Schriftsteller mit 1. Wohnsitz in Berlin. Ein
entsprechender Nachweis ist mit der Online-Bewerbung als Anlage einzureichen.
Die Antragstellerinnen und Antragsteller dürfen sich zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht
mehr im Regelstudium eines literarisch-ausbildenden Studiengangs (Leipzig, Hildesheim)
befinden.
Zweck der Förderung
Die Arbeitsstipendien sind für die künstlerische Aus- und Fortbildung bestimmt. Die
Arbeitsstipendien sind außerdem dazu gedacht, mit Hauptwohnsitz in Berlin lebenden
Autorinnen und Autoren belletristischer Literatur (keine Dramatik) in die Lage zu versetzen,
sich für die Zeit der Förderung ohne wirtschaftlich-materiellen Zwang auf eine literarische
Arbeit konzentrieren zu können. In der Zeit des Stipendiums soll die Möglichkeit bestehen
a) Entwürfe zu realisieren
b) begonnene Arbeiten fortzusetzen
c) Texte zu vollenden.
Voraussetzungen und Bedingungen
Es sollen Schriftstellerinnen und Schriftsteller gefördert werden, die sich bereits durch Veröffentlichungen ausgewiesen haben oder die in Arbeitsproben eine literarische Befähigung erkennen lassen.
Grundsätzlich ist eine Förderung ausgeschlossen, wenn die Autorin bzw. der Autor in der Förderungszeit aus öffentlichen Mitteln ein weiteres Stipendium erhält. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten sind verpflichtet, während der Antragstellung und während der Dauer des Stipendiums ihren 1. Wohnsitz in Berlin aufrecht zu erhalten. Von einer Änderung des Wohnsitzes ist der Senatsverwaltung für Kultur und Europa umgehend Mitteilung zu machen.
Umfang der Förderung
Die sechs Stipendien werden für einen Zeitraum von in der Regel 12 Monaten vergeben. Die Stipendien sind mit 24.000 Euro dotiert und werden voraussichtlich in zwölf monatlichen Teilbeträgen à 2.000 Euro ausgezahlt.
Antragstellung/ Bewerbungen:
Grundsätzlich ist die Beantragung als Online-Bewerbung einzureichen. Es ist zu beachten, dass die Onlinebewerbung am Abgabetag 19.10.2017 bis spätestens 18 Uhr abgesandt sein muss!
Am Ende des elektronischen Bewerbungsverfahrens erhalten Sie als Beleg eine PDFFassung hres ausgefüllten Antragsbogens („Formularansicht“).
Bei einer elektronischen Antragstellung, bei der auch die unten stehenden geforderten Anlagen elektronisch vorliegen, sind keine weiteren Unterlagen in Papierform abzugeben! Das Online-Antragsformular ist in deutscher Sprache auszufüllen. Auch die Anlage Exposé ist in deutscher Sprache bzw. deutscher Übersetzung einzureichen.
Künstler/innen, die das Antragsformular in begründeten Ausnahmefällen ausnahmsweise mit der Hand ausfüllen möchten, können sich die Bewerbungsunterlagen bei der Senatsverwaltung für Kultur und Europa, Brunnenstraße 188-190, 10119 Berlin-Mitte nach vorheriger telefonischer Anmeldung in Zimmer 4/B/1 abholen. Die Bewerbung ist nur in diesem Fall (Papierbewerbung) auf dem in der Anlage des Informationsblattes beigefügten Antrag einzureichen.
Der Antrag muss folgende Unterlagen bzw. Anlagen enthalten:
a) Vollständig ausgefüllter Bewerbungsbogen mit Angaben zur Person (nur bei einer Papierbewerbung, bei einer Online-Bewerbung liegt dieser automatisch vor)
b) Künstlerischer Lebenslauf (höchstens 2 MB im Online-Formular) Beginn des Dateinamens für die Online-Bewerbung: CV_Name Antragsteller
c) Exposé (höchstens 2MB)- Höchstens zwei Seiten, z.B. zu den inhaltlich-thematischästhetischen
Schwerpunktsetzungen, dem geplanten weiteren Verlauf der Arbeitsprobe etc. Das Exposé kann identisch sein mit der Kurzbeschreibung im Formular. Bitte in deutscher Sprache bzw. Übersetzung!
Beginn des Dateinamens für die Onlinebewerbung: Expose_Name Antragsteller_
d) Leseprobe eines noch nicht abgeschlossenen literarischen Vorhabens (ca. 20 Normseiten) ( höchstens 6 MB), welches durch das Stipendium gefördert werden soll. Beginn des Dateinamens für die Online-Bewerbung: AP_Name Antragsteller_
e) Fakultativ bis zu zwei weitere Arbeitsproben (höchstens 5 MB); bitte beschränken Sie sich auch hierbei auf insgesamt 20 Normseiten! Beginn des Dateinamens für die Onlinebewerbung: WA_Name Antragsteller
f) Titel, Erscheinungsort und Medium Ihrer Veröffentlichungen in den letzten drei Jahren (höchstens 2 MB) (Druckmedien, Hörfunk, Film, Fernsehen, Tonträger u.a.) Beginn des Dateinamens für die Onlinebewerbung: Info_Name Antragsteller_
g) Fakultativ Dokumentations- und Informationsmaterial über die bisherige künstlerische Arbeit (höchstens 4MB) Beginn des Dateinamens für die Online-Bewerbung: DOKU_Name Antragsteller
h) Kopie des Personalausweises oder Kopie der Meldebestätigung des Landeseinwohneramtes (höchstens 2 MB) Beginn des Dateinamens für die Onlinebewerbung: MB_Name Antragsteller_
i) Kopie des Aufenthaltsstempels im Pass bei in Berlin lebenden Nicht-EU-Bürgerinnen und –Bürger (max. 2 MB) Beginn des Dateinamens für die Onlinebewerbung: PASS_Name Antragsteller
Die Antragsformulare selbst müssen in deutscher Sprache ausgefüllt und eingereicht werden.
Vergabe der Förderungsmittel
Das für Kulturelle Angelegenheiten zuständige Senatsmitglied entscheidet über die Vergabe der Stipendien nach Anhörung eines beratenden Gremiums von Sachverständigen (Jury). Die Juryzusammensetzung wird nach Eingang der Antragsunterlagen bestimmt, um die Sprachen der Textproben berücksichtigen zu können. Mit einer Entscheidung ist im Januar 2018 zu rechnen. Alle Bewerberinnen und Bewerber werden zu diesem Zeitpunkt schriftlich per E-Mail über das Ergebnis benachrichtigt. Die Namen der Stipendiatinnen und Stipendiaten werden im Anschluss an die
Benachrichtigung der Öffentlichkeit bekannt gegeben.
Ausschluss
Mitarbeiter/innen der Senatsverwaltung für Kultur und Europa und deren Angehörige sowie
Mitglieder der Jury und deren Angehörige sind von der Antragstellung ausgeschlossen.
Abgabe- / Bewerbungsfristen Ausnahmsweise Papieranträge / zusätzliche Bewerbungsunterlagen sind zu richten an die
Senatsverwaltung für Kultur und Europa
Referat K D – Förderung von Künstlerinnen, Künstlern, Projekten und Freien Gruppen
- Bereich Literatur-
Brunnenstr. 188-190
10119 Berlin-Mitte
Die Antrags- / Bewerbungsfrist endet am 19.10.2017 (Die Online-Bewerbung muss
bis spätestens 18 Uhr abgesandt sein!)
Es gilt das Datum des Poststempels. Später eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt. Anträge bzw. zusätzliche Unterlagen können ausnahmsweise auch persönlich abgegeben werden in Raum 4/B/1. Abgabezeiten: Montag-Donnerstag 9-12 Uhr und 13-15 Uhr, Freitag 9- 12 Uhr und 13-14 Uhr. Bitte Termin vorher telefonisch (90228-536) oder per Mail vereinbaren. Sollte nur die Bewerbung über das Online-Formular fehlgeschlagen sein, wird bei einer ausnahmsweisen Papierbewerbung um die Übersendung des Bewerbungsbogens und der Anlagen per Mail gebeten – vor dem Bewerbungsschluss.
Nur vollständige Anträge können berücksichtigt werden. Alle Angaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich Entscheidungs- bzw. Förderungszwecken.
Nach der Juryentscheidung
- Eine Mitteilung über die Votierung der Jury geht allen Antragstellerinnen und Antragstellern
nach der Entscheidung per Mail schriftlich zu (Januar 2018).
- Sie haben die Möglichkeit, ggf. in Papierform eingereichte Bewerbungsunterlagen innerhalb
von 4 Wochen nach der Entscheidung abzuholen (Raum 4/B/1). Eine längere Aufbewahrung
und eine postalische Rücksendung sind nicht möglich! Abholzeiten: Montag bis Donnerstag 9-
12 Uhr und 13-15 Uhr sowie Freitag 9-12 Uhr und 13 bis 14 Uhr. Bitte Termin vorher telefonisch
oder per Mail vereinbaren! Eine Haftung für verloren gegangene oder beschädigte Unterlagen
ist ausgeschlossen.
Sonstige Hinweise
Sofern es sich bei der Zuwendung um eine Beihilfe handelt, wird die Förderung auf der Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung – AGVO), ABl. L Nr. 187/1 vom 26.06.2014 vergeben.
Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind, werden keine Einzelbeihilfen gewährt.