Aufenthaltsstipendien in Edenkoben

30. April 2017

Die Edenkoben-Stipendien sind Anwesenheitsstipendien; ein durchgehender Aufenthalt ist somit verpflichtend. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten haben während ihres Stipendiums ihren festen Wohnsitz in Edenkoben (Meldung als 2. Wohnsitz). Im Künstlerhaus leben und arbeiten gleichzeitig bis zu 5 Autoren/Autorinnen und 1 bildender Künstler/ Künstlerin. Das Haus verfügt über vier Wohnungen und zwei Ateliers. Alle Wohnungen sind komplett eingerichtet und verfügen über einen Internetanschluss.
Die Veranstaltungsreihen „Autoren im Haus“ und „Offene Ateliers“ bieten allen Künstlern die Möglichkeit, dem Publikum aktuelle Arbeiten vorzustellen. Nach der Stipendienzusage erhält die Stipendiatin/der Stipendiat einen Hausvertrag und die Hausordnung. Das Stipendium gilt nach Unterzeichnung des Hausvertrages durch die Stipendiatin/den Stipendiaten als rechtswirksam verliehen. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden gebeten, nach Abschluss des Aufenthaltes einen schriftlichen Bericht über den Aufenthalt im Künstlerhaus Edenkoben zu verfassen.

Zuwendung
Die Stipendiaten erhalten eine monatliche Zuwendung von 1.200 Euro. Darüber hinaus werden die Kosten der An- und Abreise erstattet. Der Aufenthalt im Künstlerhaus Edenkoben ist kostenfrei.

Bewerbungszeitraum
Es gibt jährlich zwei Stipendien Zeiträume (1. und 2. Halbjahr). Der Bewerbungszeitraum für Stipendien im ersten Halbjahr ist vom 1. März bis 30. April des Vorjahres; der Bewerbungszeitraum für Stipendien im zweiten Halbjahr ist vom 1. August bis 30. September des Vorjahres.

Abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber dürfen sich in den folgenden zwei Bewerbungsphasen nicht bewerben. Nach drei erfolglosen Bewerbungen für ein Edenkoben- und/oder ein Landesstipendium ist keine weitere Bewerbung mehr möglich. Die Zuerkennung eines Edenkoben-Stipendiums schließt in den folgenden fünf Jahren eine erneute Bewerbung aus.

Bewerbung

 

Autoren/Autorinnen sollen folgende Unterlagen in deutscher Sprache einreichen:
1. Lebenslauf mit künstlerischem Werdegang und bisherigen Förderungen.
2. Begründung bezüglich der Wahl des Stipendiums und Erläuterung der künstlerischen Ziele während des geplanten Stipendien-Aufenthaltes (maximal eine Seite DIN A4)
3. Den Nachweis einer Veröffentlichung (selbstständig oder Anthologie; ausgenommen sind Veröffentlichungen im Selbstverlag).
4. Mindestens 3, jedoch maximal 6 veröffentlichte Texte künstlerischen Arbeitens.

Künstlerhaus Edenkoben der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur
Klosterstraße 181
D- 67480 Edenkoben
buero(at)kuenstlerhaus-edenkoben.de