Aufenthaltsstipendien in Edenkoben 2020

31. Mai 2020

Das Künstlerhaus Edenkoben vergibt jährlich bis zu sieben Stipendien für Autoren/Übersetzer und 2 Stipendien für Bildende Kunst. Im Haus befinden sich vier Wohnungen und ein Atelier – alle Wohneinheiten  sind komplett eingerichtet und verfügen über einen Internetanschluss. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten eine monatliche Zuwendung von 1.200 Euro. Darüber hinaus werden die Kosten der An- und Abreise erstattet.  Die Edenkoben-Stipendien gelten grundsätzlich nur für eine Person und sind Anwesenheitsstipendien; ein durchgehender Aufenthalt ist somit verpflichtend.
Ab sofort können sich auch Autoren mit einer körperlichen Beeinträchtigung bewerben, da das Künstlerhaus seit 2017 über eine barrierefreie Stipendiatenwohng verfügt.

Die Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums wird gegenüber den Bewerberinnen und Bewerbern nicht schriftlich begründet, jedoch schriftlich mitgeteilt. 

Abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber dürfen sich im folgenden Jahr nicht wieder bewerben. Nach drei erfolglosen Bewerbungen für ein Edenkoben- Stipendium ist keine weitere Bewerbung mehr möglich. 

Die Zuerkennung eines Edenkoben-Stipendiums schließt in den folgenden fünf Jahren eine erneute Bewerbung aus.

Auswahlverfahren
Die Entscheidung über die Vergabe der Stipendien wird von einer Fachjury des Beirats unter besonderer Berücksichtigung der Entwicklungsfähigkeit der künstlerischen Arbeit getroffen.

Bewerbung