Aufenthaltsstipendium in Québec (Gatineau)

2. Mai 2017

Aufenthaltsstipendium in Québec (Gatineau)

Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vergibt ein Literaturstipendium für einen zweimonatigen Aufenthalt in der kanadischen Provinz Québec. Das Stipendium, das im Rahmen eines Schriftstelleraustauschs zwischen dem Oberpfälzer Künstlerhaus Schwandorf-Fronberg und dem Conseil des Arts et des Lettres du Québec vergeben wird, ermöglicht einer Autorin oder einem Autor aus Bayern den zweimonatigen Arbeitsaufenthalt in Gatineau, der viertgrößten Stadt der Provinz Québec. Das Stipendium richtet sich nicht nur an Schriftstellerinnen und Schriftsteller, sondern wird auch in den Bereichen Comic/Graphic Novel und literarische Übersetzung vergeben.

„Das Stipendium stärkt den kulturellen Dialog von Schriftstellerinnen und Schriftstellern, Comicautorinnen und -autoren sowie literarischen Übersetzerinnen und Übersetzern“, erklärte Bayerns Kunstminister Dr. Ludwig Spaenle zur Ausschreibung 2016, „und damit auch die seit 1989 bestehende Verbindung von Bayern und Québec. Das Künstlerhaus Schwandorf mit seiner internationalen Ausrichtung ist als aktiver Kulturort in der Oberpfalz ein ausgezeichneter Partner für diesen Austausch“.

Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst stellt aus Mitteln der Bayerischen Staatskanzlei dem Stipendiaten für Flug und Lebenshaltung 3.000 Euro zur Verfügung. Hinzu kommt ein monatliches Taschengeld in Höhe von 675 Kanadischen Dollar, das vom Conseil des Arts et des Lettres du Québec ermöglicht wird. Die Stipendiatin bzw. der Stipendiat ist während des zweimonatigen Aufenthalts in der so genannten „Maison Scott“ in Gatineau untergebracht. Das 1863 im italienischen Stil erbaute Haus war Feriendomizil des kanadischen Politikers Richard William Scott (1825-1913).

Für den Aufenthalt in Québec 2016 und 2017 können sich Autorinnen und Autoren mit literarischen Vorhaben (Prosa, Lyrik, Drama/Hörspiel, Comic/Graphic Novel) sowie literarische Übersetzerinnen und Übersetzer bewerben. Die Bewerber müssen ihren Wohnsitz in Bayern haben und Englisch sprechen. Französische Sprachkenntnisse sind wünschenswert, aber nicht Bedingung. Eine Altersgrenze besteht nicht.

Weitere Voraussetzung ist, dass mindestens ein Werk der Bewerberinnen und Bewerber bereits veröffentlicht wurde oder ein Verlagsvertrag bzw. die verbindliche Option eines Verlages auf die Herausgabe des in Arbeit befindlichen Werks nachgewiesen wird; dabei sind print-on-demand-, Zuschuss- und Eigenverlage ausgenommen. Im Bereich Drama/Hörspiel genügt auch die Zusage einer Rundfunkanstalt oder eines Theaters, das Werk zu senden oder aufzuführen. Die Bewerbungsarbeit im Bereich Comic/Graphic Novel muss auf einen Band angelegt sein. Die Bewerbungsarbeit darf bis zur Verleihung des Aufenthaltsstipendiums nicht im Ganzen publiziert sein.

Bewerbungsschluss ist der 2. Mai 2016.

Die Bewerbungen sind zu richten an das Oberpfälzer Künstlerhaus: opf.kuenstlerhaus@schwandorf.de.

Die Auswahl der Stipendiatin oder des Stipendiaten wird vom Conseil des Arts et des Lettres du Québec getroffen.



Externe Links:

Bewerbungsunterlagen und Informationen zu den Bewerbungsmodalitäten

Website Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst

Oberpfälzer Künstlerhaus Schwandorf-Fronberg

Conseil des Arts et des Lettres du Québec