Ausschreibung „Burgschreiber zu Beeskow“

30. April 2017

 

 

Das Amt „Burgschreiber zu Beeskow“ wurde 1993 erstmalig vom Kreis und von der Stadt Beeskow in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg ausgeschrieben.

 

Das Amt wird für die Dauer eines halben Jahres verliehen (September 2017 bis

Februar 2018). Es ist mit einem monatlichen Förderstipendium verbunden sowie freiem Wohn- und Arbeitsraum auf der Burg Beeskow. Vom Amtsinhaber wird neben seiner literarischen Arbeit erwartet, dass er für die Dauer des Stipendiums in der mittelalterlichen Stadt Beeskow präsent ist, für Lesungen, Gespräche und Interviews zur Verfügung steht und sich in das gesellschaftliche Leben der Region aktiv einbringt. Während des Stipendiums

sind vom Burgschreiber vier Lesungen im Landkreis Oder-Spree zu gestalten:

Die Antrittslesung am 9. September 2017 sowie die Abschlusslesung am

10. Februar 2018 sind verpflichtend wahrzunehmen, die anderen Termine der

Lesungen sind frei wählbar.

 

Teilnahmeberechtigt sind deutschsprachige Autorinnen und Autoren, die bereits auf

mindestens drei selbständige literarische Publikationen verweisen können, die nicht im Eigenverlag bzw. durch Eigenfinanzierung zustande gekommen sind. Soweit Bewerber/-innen mehrere Arbeiten einreichen, sollte die Gesamtzahl der vorgelegten Werke fünf

nicht überschreiten. Die Arbeiten sind grundsätzlich in gedruckter Form einzureichen.

Nicht zugelassen sind Werke, die auf digitalen oder elektronischen Datenträgern

erschienen sind (z.B. Internetpublikationen, Hörbücher).

 

Grundlage für die Bewerbung ist die Anerkennung der „Richtlinien für die Verleihung des Amtes Burgschreiber zu Beeskow“. Die Bewerber/innen übersenden dem Amt für Bildung, Kultur und Sport unter dem Kennwort „Burgschreiber“ Publikationen mit einem Erläuterungs-blatt, das Name, Anschrift, eine Bio-Bibliografie und die eingereichten Titel enthalten soll sowie ein Foto. Die Bewerbungsunterlagen sind in einfacher Ausfertigung vorzulegen.

Da für Verluste keine Haftung übernommen wird, wird um die Einsendung von Kopien gebeten.

 

Es erfolgt keine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen.

 

Über die Vergabe entscheidet eine Jury entsprechend den Richtlinien.

 

Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar.

 

Einsendeschluss ist der: 30.04.2017 (Posteingang Landkreis Oder-Spree)

 

Beeskow im Februar 2017

 

 

Landkreis Oder-Spree

Amt für Bildung, Kultur und Sport

Breitscheidstraße 7

D - 15848 Beeskow

Telefon: 03366/35-1483 oder 35-1451, Fax: 03366/35-1499

E-Mail: Sylvana.Kaiser@Landkreis-Oder-Spree.de

 

 

 

Richtlinien

 

Als Ausdruck des Kulturwillens der Bevölkerung von Beeskow und des Kreises Oder-Spree und in der Absicht, Literatur und Publizistik als Verständigungsmittel für alle Bürger zu fördern, haben Stadt und Landkreis das Amt des Burgschreibers zu Beeskow eingerichtet.

In der Zeit zunehmender sozialer Unsicherheit und Entfremdung, in der über Jahrzehnte aufgebaute Wertgefüge von einem Tag zum  anderen zerbrachen, neue Strategien zu begreifen und zu entwickeln sind, kommt dem geschriebenen Wort eine einmalige Mittlerfunktion zu, die von den elektronischen Medien nicht zu leisten ist. Je undurchschaubarer die gesellschaftlichen Strukturen werden, desto wichtiger wird für den Einzelnen die Region, denn er braucht das Gefühl dazuzugehören. Selbstbewusstsein und Identität hängen davon ab, Eigenes zu haben. Hilfestellung dabei zu leisten, dieses Eigene kenntlich zu machen, nach seinen Ursprüngen zu fragen, soll Aufgabe des Burgschreibers sein.

 

Für Zielsetzung und Vergabe des Amtes gelten folgende Kriterien:

 

                                                                                              § 1

 

Mit dem Amt „Burgschreiber zu Beeskow“ kann das gesamte Schaffen des Preisträgers gewürdigt werden, eine Einzelveröffentlichung, aber auch sein Eintreten für die Bewahrung und Weiterentwicklung von Literatur und Publizistik, sein persönliches Bemühen um Toleranz und den Aufbau kommunikativer Strukturen.

 

                                                                                              § 2

 

Für das Amt kann jedermann ohne Rücksicht auf Staatsangehörigkeit, Religion oder politische Gesinnung vorgeschlagen werden oder sich bewerben, der im Sinne des Amtes literarisch oder publizistisch tätig ist.

 

                                                                                              § 3

 

Das Amt wird alljährlich für die Dauer eines halben Jahres verliehen. Es ist verbunden mit einer monatlichen finanziellen Förderung von 750,00 € und freiem Wohnraum auf der Burg, einschließlich Nebenleistungen.                                                                                                                                                                                                                                                                                         

 

                                                                                               § 4

 

Über die Vergabe des Amtes entscheidet eine Jury nach öffentlicher Ausschreibung aufgrund vorgelegter schriftstellerischer oder publizistischer Arbeiten. Die Jury besteht aus dem Direktor der Burg Beeskow, der Leiterin des Amtes für Bildung, Kultur und Sport des Landkreises Oder-Spree, einem Mitarbeiter der Stadtverwaltung Beeskow, dem Preisträger des Vorjahres und einer anerkannten Persönlichkeit des literarischen und publizistischen Lebens.

Die Mitglieder der Jury werden vom Landrat des Kreises und vom Bürgermeister der Stadt Beeskow berufen.

Die Jury beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit.

                                                                                               § 5

 

Die Verleihung des Amtes erfolgt alljährlich am 11. Juni. An diesem Tag wurde 1991 mit dem Wiederaufbau der Burg Beeskow begonnen.

Spätestens vier Wochen vorher wird durch die Jury der Preisträger ermittelt und bekannt gegeben.

 

                                                                                               § 6

 

Vom Burgschreiber wird in seiner Amtszeit erwartet, dass er sich literarisch oder publizistisch mit seiner Umgebung auseinandersetzt, am öffentlichen Leben der Stadt teilnimmt und auf Anfrage zu Lesungen oder Vorträgen zur Verfügung steht.

 

                                                                                               § 7

 

Eine Aufhebung oder Änderung der Richtlinien bedarf der Beschlüsse des Kreistages und der Stadtverordnetenversammlung von Beeskow.

 

                                                                                              § 8

 

Die Richtlinien treten am Tag nach der Beschlussfassung in Kraft.

Beeskow, den 31.11.1993