Bewerber müssen zwischen 18-35 sein.
Themenvorgabe: "Rache – inspiriert vom Nibelungenstoff / der Nibelungengeschichte"
Was denken junge Autoren über den Nibelungenstoff? Wie sieht eine kritische und gegenwärtige Auseinandersetzung mit der Sage aus? Diese Fragen sollen auch in der kommenden Saison der Wormser Nibelungen-Festspiele ausgelotet werden. Dafür startet jetzt zum zweiten Mal ein Wettbewerb für Nachwuchsautoren. Dem Sieger winkt sowohl ein Preisgeld von 10.000 Euro als auch eine Uraufführungsoption innerhalb des Kulturprogramms der Nibelungen-Festspiele für das darauffolgende Jahr. Wer dabei sein möchte und zwischen 18 und 35 Jahren alt ist, kann bis zum 10. April 2017 seine Ideenskizze zu "Rache – inspiriert vom Nibelungenstoff / der Nibelungengeschichte", dem neuen Wettbewerbsthema, einreichen.
Teilnahmebedingungen
• Bewerben können sich Autorinnen und Autoren, die zum Zeitpunkt des Einsendeschlusses bereits 18 und nicht älter als 35 Jahre sind.
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• Für den Autorenwettbewerb ist eine Eigenbewerbung erforderlich.
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• Für zukünftige Wettbewerbe sind die bereits einmal Nominierten ausgeschlossen.
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• Es werden keine fertigen Stücke gesucht.
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• Es dürfen keine Mundarttexte und keine Stücke aus dem Bereich Kinder- und Jugendtheater eingereicht werden.
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• Der Text muss bisher unveröffentlicht sein und in deutscher Sprache vorgelegt werden.
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• Der Teilnehmer verpflichtet sich, seinen eingereichten Text bis zur Preisvergabe in keiner Form zu veröffentlichen.
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• Der Teilnehmer erklärt, dass er alleiniger Urheber des eingereichten Textmaterials ist, und dass die eingesandten Arbeiten keine Rechte Dritter berühren bzw. verletzen.
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• Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Nibelungen-Festspielen unaufgefordert Mitteilung darüber zu machen, wenn im Verlauf des Wettbewerbs vor der Preisverleihung ein weiteres Werk von ihm veröffentlicht oder ein bereits veröffentlichtes Werk uraufgeführt wird.
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• Das Copyright verbleibt bei den Autoren/innen.
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• Sofern der eingesendete Wettbewerbsbeitrag von der Fachjury ausgewählt wird, verpflichtet sich der Teilnehmer am „Entwicklungsgespräch“ und dem Workshop teilzunehmen. Die Nibelungen-Festspiele behalten sich das Recht vor, eingeladene Teilnehmer, die am „Entwicklungsgespräch“ nicht teilnehmen können, vom Wettbewerb auszuschließen.
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• Kosten für Anreise und Unterkunft, die den eingeladenen Teilnehmern in Zusammenhang mit der Teilnahme an den Workshops entstehen, werden von den Nibelungen-Festspielen übernommen. Mit den Teilnehmern werden entsprechende Absprachen und Vereinbarungen vor Reiseantritt zu den Terminen gesondert getroffen.
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• Die vollständigen Bewerbungsunterlagen (Formblatt A sowie eine Ideenskizze und eine ausgeschriebene Szene) sind bis zum 10. April 2017 einzureichen (Datum des Poststempels).
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• Die Teilnahmebedingungen werden mit rechtskräftiger Unterschrift vom Wettbewerbsteilnehmer anerkannt. (bei einer Onlinebewerbung genügt es, das Formblatt A eingescannt den Bewerbungsunterlagen anzufügen). Das Original mit Unterschrift ist unverzüglich auf dem Postweg nachzusenden.
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• Eingereichte Unterlagen werden nicht zurückgeschickt. Sie werden nach der Preisvergabe datengerecht vernichtet.
Zeitplan
Bewerbungsschluss 10. April 2017
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1. Sichtung der Jury 11. April bis 14. Mai 2017
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Bekanntgabe der Nominierten 16. Mai 2017
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Entwicklungsgespräch für die 5 Nominierten am 30. Mai 2017
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Einsendeschluss der weiterentwickelten Szenen der 5 Nominierten 30. Juni 2017
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2. Sichtung der Jury (Texte der 5 Nominierten) bis 31. Juli 2017
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2-Tage-Workshop während der Nibelungen-Festspiele 2017 voraussichtlich 17. August bis 19. August 2017 mit öffentlicher Lesung der Stücke/Szenen und Preisverleihung
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