Baarer Rabe - ABRAXAS Förderpreis für Kinder-und Jugendliteratur 2021

28. Februar 2021

Der 2004 gegründete Verein ABRAXAS veranstaltet alle zwei Jahre in Zug ein Festival für Kinder- und Jugendliteratur mit dem Ziel, Lesehunger zu wecken und in positive Erfahrung umzusetzen sowie eine lebendige Plattform für die Gattung Kinder- und Jugendliteratur zu bieten. Aus Anlass des fünften Festivals (Zehnjahresjubiläum) vergab der Verein zusammen mit der Gemeinde Baar im November 2013 zum ersten Mal den BAARER RABEN, den ABRAXAS Förderpreis für den besten deutschsprachigen Nachwuchsautor im Bereich Kinder-und Jugendliteratur. 2021 wird der 5. BAARER RABE verliehen.

Der BAARER RABE, ABRAXAS Förderpreis für Kinder- und Jugendliteratur Preissumme in der Höhe von Fr. 4‘000.–
Veröffentlichung des Werkes in Form eines SJW-Heftes im Programm des SJW-Verlages Zürich. Die Preisverleihung findet anlässlich einer szenischen Lesung des Siegerwerkes in Baar statt. Die Lesung wird im Rahmen von ABRAXAS, dem Zentralschweizer Kinder-und Jugendliteratur-Festival Zug, im November 2021 wiederholt.

Gesucht werden unveröffentlichte deutschsprachige Werke von Autorinnen und Autoren (einzeln oder im Team), die Kinder- oder Jugendliteratur erschaffen, aber noch keine eigenständige Publikation in dieser Sparte herausgegeben haben. Zugelassen sind Texte, die sich an Leserinnen und Leser im Alter von 6 -12 Jahren richten.

Bewerbung

1.) Zum Wettbewerb zugelassen werden alle deutschsprachigen Autorinnen und Autoren, die entweder in der Schweiz wohnen oder über einen Schweizer Pass verfügen und die noch keineeigenständige Publikation im Bereich Kinder-und Jugendliteratur herausgegeben haben. Als eigenständige Publikation gelten auch Kurzgeschichten und Veröffentlichungen im Internet, für die ein Honorar bezahlt wurde.

2) Die Autorinnen und Autoren müssen mindestens 16 Jahre alt sein. Alle Autorinnen und Autoren unter 18 Jahren müssen das Einverständnis der Eltern vorweisen können.

3) Eingereicht werden können Prosatexte (Romane oder Erzählungen), die sich unterhaltend und erzählend anLeserInnen im Alter von zwischen 6 bis 12 Jahren richten. Der Text muss eine abgeschlossene Erzählung sein. Romanauszüge, Kurzgeschichten-, Märchen- oder Gedichtsammlungen sind nicht zugelassen.

4) Der Text darf nicht gleichzeitig an einem anderen Wettbewerb teilnehmen und darf bei keinen anderen Projekten (wie z.B. Crowdfunding) angemeldet sein.

5) Texte müssen von der Autorin/dem Autoren eingeschickt werden. Die Verfasser bestätigen, dass das Werk ihr eigenes ist, und dass nicht von anderen Publikationen dupliziert oder ausgeliehen wurde.

6) Der Text darf einen Maximalumfang von 30'000 Zeichen inkl. Leerschläge nicht überschreiten. Der Text ist in üblicher Manuskriptdarstellung, in gängiger Schrift, Grösse 12pt, mit doppeltem Zeilenabstand, nur auf einer Seite A4 bedruckt abzugeben. Die Seiten müssen nummeriert und das Kennwort oder Pseudonym (siehe auch Punkt 10) auf jeder Seite vermerkt sein. Das Manuskript muss ungeheftet eingereicht werden.

7) Berücksichtigt werden ausschließlich ausgedruckte Seiten; Einreichungen per Diskette, CD oder als Datei per Mail werden nicht zugelassen. Texte müssen in 6 Ausführungen in ausgedruckter Form eingereicht werden.

8) Der Wettbewerb wird anonym durchgeführt. Das Werk darf keine Hinweise auf dessen Autorschaft enthalten (auch nicht als ©-Eintrag), sondern ist mit einem Kennwort oder Pseudonym zu versehen. Dieses Kennwort oder Pseudonym soll auf jeder Seite des Manuskripts am oberen rechten Rand vermerkt sein. Name, Adresse, e-Mail sowie eine ausführliche Biobibliografie (sofern vorhanden) sind in einem mit dem Kennwort oder Pseudonym beschrifteten und verschlossenen Couvert mitzuliefern.

9) Mit der Teilnahme bestätigt die Autorin/der Autor, die Richtlinien gelesen und verstanden zu haben. Nichteinhalten der Richtlinien hat die sofortige Disqualifikation des Textes zur Folge.

10) Die Auswahl erfolgt durch eine namhafte Jury aus Fachpersonen der Kinder-und Jugendliteratur-Branche. Ihre Entscheidung ist definitiv. Die Jury behält sich vor, den Preis auszusetzen, sollte keiner der eingesandten Texte einen Standard aufweisen, der den Anforderungen des BAARER RABEN genügt. Es wird keine Korrespondenz über den Juryentscheid geführt.

11) Das Schweizerische Jugendschriftenwerk SJW, Zürich, als Verleger des Sieger-Textes, behält sich vor, den Sieger-Text zusammen mit der Autorin/dem Autoren zu überarbeiten.

12) Einsendungen gehen an
ABRAXAS Geschäftsstelle
Stichwort «Der BAARER RABE»
c/o Petra Wolfisberg
Gimenenstrasse 4
6300 Zug

 

 

Kontakt

Koordination:

ABRAXAS Geschäftsstelle, c/o Petra Wolfisberg
Gimenenstrasse 4
6300 Zug
https://www.abraxas-festival.ch/index.php/baarer-rabe/ausschreibung-2019


Ansprechpartner/in:

ABRAXAS Geschäftsstelle: Petra Wolfisberg
info(at)abraxas-festival.ch