Berliner Projektförderungen Literatur im Jahr 2021

22. September 2020

Projektmittel können sowohl einzelne oder mehrere Autorinnen und Autoren, Literaturvermittler als auch Vereine und andere Organisationen beantragen.

Gefördert werden literarische Projekte, in denen komplexere, experimentelle, interdisziplinäre und / oder zielgruppenorientierte Ansätze und Formate im Bereich der Vermittlung der belletristischen Gegenwartsliteratur zum Ausdruck kommen.

Jubiläums- und andere überwiegend vereinsinterne Veranstaltungen sind von einer Förderung ausgeschlossen.

Die Förderung von Literaturzeitschriften ist möglich.

Voraussetzungen und Bedingungen
Das Projekt muss zwischen Februar und Dezember im Folgejahr in Berlin durchgeführt werden. Es können nur solche Projekte gefördert werden, die noch nicht begonnen haben.

Über die Zahl der zu fördernden Projekte sowie über die Bemessung der Förderungsmittel berät die Jury und übergibt entsprechende Vorschläge an die Senatsverwaltung für Kultur und Europa. Der beantragte Projektzuschuss sollte 20.000 Euro nicht überschreiten. Beantragt werden können sowohl Personalmittel (Honorare) als auch die für die Projektdurchführung und die Öffentlichkeitsarbeit notwendigen Sachmittel.

Über die Bewerbungen entscheidet eine unabhängige dreiköpfige Jury bis Ende Dezember 2020. Alle Antragstellerinnen und Antragsteller bekommen eine schriftliche Mitteilung über die Votierung der Jury bis Anfang Januar 2021.

Bewerbung

Bemerkungen

Die Antragstellenden müssen ihren ersten Wohnsitz bzw. ihren Sitz in Berlin haben (Vereine und Organisationen).

Koordination:

Senatsverwaltung für Kultur und Europa, Referat I A
Brunnenstraße 188-190
D-10119 Berlin
http://www.berlin.de/sen/kultur/foerderung/foerderprogramme/literatur


Ansprechpartner/in:

Wolfgang Meyer
Tel.: +49-(0)30-90 22 8-536
Fax.: +49-(0)30-90 22 8-457
Wolfgang.Meyer(at)Kultur.berlin.de