Bubenreuther Literaturwettbewerb

15. Oktober 2020

Bubenreuther Literaturwettbewerb

Allgemeines:

Der Bubenreuther Literaturwettbewerb soll in kleinem Rahmen all jenen, die gern ohne Druck etwas schreiben, eine Möglichkeit geben, eine unter vielen, sich mit Gleichgesinnten zusammen­zufinden und in einen zwanglosen Wettbewerb zu treten. Eine einheitliche interne Beurteilung führt zu einer losen Rangfolge, aus der sich Sieger ergeben. Nicht nur die werden bekanntgegeben, sondern auch so viele wie möglich von den weiteren eingereichten Werken und Auszüge aus deren Beurteilungen. Natürlich bleibt alles wohlwollend. Das Ganze soll in einer Anthologie abgedruckt werden, weil es letztlich ein schönes Gefühl ist, so ein Buch in den Händen zu halten. Gerade Anfängern soll hier der Schritt in die Öffentlichkeit erleichtert werden. Erfreulicherweise gab und gibt es aber auch etliche erfahrene Autoren, die den Wettbewerb durch ihre Teilnahme unterstützen, ohne eine Sonderbehandlung zu erwarten.

Es ist eine kleine private Aktion. Der Wettbewerb soll sich finanziell selbst tragen. Es gibt keine Teilnahmegebühr, keine Tantiemen, keine Beleg­exemplare, keine Rabatte. Um möglichst viele Teilnehmer in die Anthologie aufnehmen zu können, sollten die Beiträge kurz sein.

In diesem Jahr (2020) erhält der erste Sieger einen symbolischen Preis von 60 Euro. Der zweite und dritte Platz wird jeweils mit 20 Euro dotiert. Das Preisgeld kann zum Kauf eines Exemplares der Anthologie verwendet werden, muss aber nicht. Diese Freiheit soll den Preisträgern zugestanden werden.

Sechster Bubenreuther Literaturwettbewerb 2020

Aufruf:

Gesucht wird wieder Lyrik und Prosa (gern auch Essays). Die Texte sollen im Word-Format als Anhang einer E-Mail mit einem kurzen Anschreiben und dem Betreff "Bubenreuther Literaturwettbewerb" an folgende Adresse gesen­det werden: christoph.liegener@yahoo.de. Ganz wichtig: Um Textverluste zu vermeiden, hängen Sie bitte ein paar Leerzeilen an den Text an. Der Gesamt­umfang des Anhangs muss auf 3000 Zeichen (inklusive Leerzeichen) beschränkt wer­den. Ein Anspruch auf Veröffent­lichung besteht nicht. Thematisch gibt es keine Einschränkung. Illegale oder unangemessene Texte sind natürlich nicht zugelassen und die Verant­wortung für die Texte bleibt bei den Autoren. Eine Lektorierung findet nicht statt; kleinere Korrek­turen können von Fall zu Fall vorgenommen werden. Die Texte müssen nicht unveröffentlicht sein, aber die Rechte müssen beim Einsender liegen. Mit der Ein­sendung bestätigt der Teilnehmer, Autor der Texte zu sein und mit einer möglichen Veröffentlichung in der Anthologie sowie einer eventuell vorge­nom­menen Kom­men­tierung einverstanden zu sein. Allen Einsendern wird der Eingang der Einsendung bestätigt. Die Autoren, deren Beiträge in die Anthologie aufgenommen werden, werden nach Ablauf der Ausschreibungsfrist benach­richtigt. Die anderen können leider nicht alle benachrichtigt werden.

Einsendeschluss ist 15. Oktober 2020. Mindestalter 18 Jahre.

 

Kontaktmöglichkeit