Burgschreiber zu Beeskow

30. Juni 2020

 

Das Amt »Burgschreiber zu Beeskow« wurde 1993 erstmalig vom Kreis und von der Stadt Beeskow in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg ausgeschrieben.

Das Amt wird für die Dauer eines halben Jahres verliehen (Januar bis Mai 2021). Es ist mit einem monatlichen Förderstipendium (gesamt 5.000 Euro) verbunden sowie freiem Wohn- und Arbeitsraum auf der Burg Beeskow.

Pflichten
Vom Amtsinhaber wird neben seiner literarischen Arbeit erwartet, dass er für die Dauer des Stipendiums in der mittelalterlichen Stadt Beeskow präsent ist, für Lesungen, Gespräche und Interviews zur Verfügung steht und sich in das gesellschaftliche Leben der Region aktiv einbringt. Die Antrittslesung am 9. Januar 2021 sowie die Abschlusslesung am 28. Mai 2021 sind verpflichtend wahrzunehmen, weitere Termine für Lesungen sind frei wählbar.

Teilnahmeberechtigt
sind deutschsprachige Autorinnen und Autoren, die bereits auf mindestens drei selbständige literarische Publikationen verweisen können, die nicht im Eigenverlag bzw. durch Eigenfinanzierung zustande gekommen sind. Die Bewerberinnen/Bewerber reichen drei Leseproben im Umfang von max. 50 Seiten in elektronischer Form (PDF) in Verbindung mit einem Nachweis über deren Veröffentlichung ein.

Grundlage für die Bewerbung ist die Anerkennung der »Richtlinien für die Verleihung des Amtes Burgschreiber zu Beeskow«.

Einsendeschluss
ist der: 30. Juni 2020 (Posteingang Landkreis Oder-Spree).