CarpeGusta-Contest 2016

31. August 2016

 

 

Der Literatur- und Genuss-Wettbewerb 2016

Logo30. April 2016 – Was ist eigentlich Seelenfutter? Warum sind lukullische Highlights nicht nur Höhepunkte für den Gaumen? Und was geschieht, wenn der Himmel auf einmal pastellfarbene Macarons regnet?

Literatur und Genuss – diese collagierte Melange stilvoll und raffiniert miteinander zu kombinieren,  soll das Sujet dieses Wettbewerbs sein.

„Genuss“ lautet der Arbeitstitel der geplanten Anthologie, die das Genießer-Magazin CarpeGusta im Herbst 2016 auf den Markt bringen wird; beworben durch eine hochfrequente Kampagne in diversen Medien und via Social Media.

Teilnahmebedingungen

Pro Autor kann ab sofort bis zum 31. August 2016 eine Kurzgeschichte eingesandt werden. Sie darf zehn Standardmanuskriptseiten nicht überschreiten. Herausgegeben wird die Anthologie mit dem Arbeitstitel „Genuss“ vom Genießer-Magazin CarpeGusta.

Die Kurzgeschichte muss sowohl in Papierform als auch auf Datenträger (USB-Stick, CD, DVD o.ä.) im DOC-, RTF-, ODT- oder TXT-Format eingereicht werden. Sie muss paginiert und mit dem Namen des Autors versehen sein. Auf einem separaten Blatt ist die folgende Erklärung abzugeben (die gern per Copy&Paste übernommen werden kann) und eigenhändig bzw. vom gesetzlichen Vertreter zu unterzeichnen:

Ich erkläre hiermit, dass die beigefügte Kurzgeschichte unveröffentlicht ist und ich sie auch nicht vor Ende dieses Literaturwettbewerbs veröffentlichen werde. Konkret heißt das: Sollte ich zu den Gewinnern dieses Literaturwettbewerbs gehören, sehe ich von einer eigenen Erst-Veröffentlichung ab; sollte ich nicht zu den Gewinnern gehören, kann ich die Kurzgeschichte frühestens im Januar 2017 selbst veröffentlichen. Ich erkläre außerdem, alleiniger Urheber der eingesandten Kurzgeschichte zu sein und mit ihr keinerlei Persönlichkeitsrechte Dritter zu verletzen. Den Herausgeber stelle ich hiermit von etwaigen Schadenersatzansprüchen frei. Ich erkläre ferner, im Gewinnerfall mit einer Veröffentlichung im Rahmen der Anthologie „Genuss“ (inkl. etwaiger PR-Maßnahmen) einverstanden zu sein, und räume dem Herausgeber die entsprechenden einfachen Nutzungsrechte für die Dauer des deutschen Urheberrechts ein. Der Herausgeber ist berechtigt, lektorierend und korrigierend in meine Kurzgeschichte einzugreifen. Mir ist bekannt, dass ich mit der Veröffentlichung keinerlei Honoraransprüche erwerbe. Es entstehen mir natürlich auch keinerlei Kosten. Als Gewinner erhalte ich zudem ein kostenloses Belegexemplar.

Unter der Unterschrift sind die Kontaktdaten inkl. Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Autors, eine Kurz-Vita sowie der Titel der Kurzgeschichte aufzuführen. Den Brief mit Kurzgeschichte auf Papier und Datenträger sowie dem Beiblatt adressieren Sie bitte per „normaler“ Post (keine Einschreiben o.ä.) an folgende Adresse: CarpeGusta – Das Magazin für Genießer!, Kennwort „Genuss-Contest“, Elsterweg 1, 50389 Wesseling. E-Mails werden nicht berücksichtigt. Eine Eingangsbestätigung erfolgt nicht. Für Verluste beim Versand wird nicht gehaftet.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Entscheidung der Jury ist endgültig und erfolgt bis zum 15. September 2016. Fragen zum aktuellen Stand werden nicht beantwortet. Die Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt. Die Veröffentlichung der Anthologie ist für den Herbst 2016 vorgesehen. Der Termin für die Lesung steht noch nicht fest und wird zu gegebener Zeit bekanntgegeben. Reisekosten zur Lesung werden nicht übernommen.