Buchveröffentlichung erforderlich.
Eingereicht werden können Erstveröffentlichungen aus den Jahren 2017 und 2018.
Das Literaturwerk Rheinland-Pfalz/Saar lobt - in Kooperation mit dem Schriftstellerverband des Saarlandes (VS) - 2019 zum vierten Mal das Debüt des Jahres aus. Eingereicht werden können Erstveröffentlichungen aus den Jahren 2017 und 2018.
Ein Debütwerk kann nur über den Verlag einer Autorin/eines Autors, gemeinsam mit der Autorin/dem Autor, eingereicht werden. Selbstverlage sind von der Einreichung von Debütwerken ausgeschlossen. Das Debütwerk kann aus den Bereichen Kinder- und Jugendbuch, Belletristik, Lyrik oder dem Krimi-Genre eingereicht werden. In besonderen Fällen kann auch ein Sachbuch, einschließlich Foto- oder Bildband, das in besonderer Weise Themen der Gesellschaft, der Kultur oder der Politik behandelt und einen Bezug zu Rheinland-Pfalz und/oder dem Saarland herstellt, ausgezeichnet werden.
Das Werk muss in deutscher Sprache geschrieben sein. Werke, die in mundartlicher Sprache geschrieben sind, die in Rheinland-Pfalz oder dem Saarland gesprochen werden, können Berücksichtigung finden, wenn sie der Pflege der Kultur in besonderer Weise dienen.
Das Debütwerk kann eingereicht werden von Autorinnen und Autoren, die aus Rheinland-Pfalz oder dem Saarland stammen, dort leben oder die durch ihr literarisches Schaffen mit dem kulturellen Leben in Rheinland-Pfalz bzw. dem Saarland besonders verbunden sind.
Ansprechpartner/in:
Eva Pfitzner, 2. Vorsitzende des Literaturwerks
Tel.: +49 (0)2607/972400
eva.pfitzner(at)leserattenservice.de