Deutscher Literaturfonds e.V.: Werkstipendien für AutorInnen (nicht vergessen: nächster Termin 30. April)

30. April 2010

Werkstipendien für deutschsprachige Autorinnen und Autoren zur
Förderung eines literarisch hochrangigen Projekts. Sach- und
Kunstbücher, Biographien und Drehbücher sind von der Förderung
ausgeschlossen.

Maximale Höhe: 2.000,- Euro pro Monat. Maximale Laufzeit: 1 Jahr.
Eine Verlängerung ist in Ausnahmefällen möglich. Abgelehnte Projekte
können allenfalls nach grundlegender Veränderung nochmals eingereicht
werden.

Vergaberichtlinien

Das Kuratorium des Deutschen Literaturfonds e.V. hat beschlossen,
bei der Vergabe von Fördermitteln wie folgt zu verfahren:

1. Voraussetzung der Förderung ist ein entscheidungsreifer Antrag.
Die Geschäftsstelle hat ggf. im Zusammenwirken mit der
Antragstellerin/dem Antragsteller für die Erfüllung dieser Voraussetzung
zu sorgen.

2. Bewerben können sich Autorinnen und Autoren, die bereits ein von
ihnen nicht selbst finanziertes literarisches Werk in einem
deutschsprachigen Verlag veröffentlicht haben.

3. Über die Förderung entscheidet das Kuratorium oder eine von ihm
zu benennende Vergabe-Kommission. Gründe für die Bewilligung oder
Ablehnung eines Antrags können den AntragstellerInnen aus
grundsätzlichen wie praktischen Erwägungen nicht mitgeteilt werden.

4. Die Förderbeträge werden der Antragstellerin/dem Antragsteller
durch die Geschäftsführung nach Maßgabe des Kuratoriumsbeschlusses zur
Verfügung gestellt; die Auszahlung kann entsprechend dem Ablauf der
Förderung abschnittweise erfolgen. Die Abtretung von Stipendien an
Dritte ist ausgeschlossen.

5. Die Verwendung der Fördermittel im Sinne des Antrags bzw. nach
Maßgabe der Bewilligung ist der Geschäftsstelle nachzuweisen - bei der
Autorenförderung durch Arbeitsberichte, im Falle der
Vermittlungsförderung zusätzlich durch einen spezifizierten
Verwendungsnachweis. Näheres hierzu wird in den Bewilligungsschreiben
mitgeteilt.
Bei zweckwidriger Verwendung kann der Geschäftsführer die Auszahlung
der Mittel bis zu einer erneuten Befassung unterbrechen. Über den
Fortgang oder Abbruch - ggf. auch über eine Rückforderung zweckwidrig
verwendeter Mittel - entscheidet das Kuratorium.

6. Anträge via e-mail werden nicht entgegengenommen.

Antragstellung

Die Antragstellung ist nicht an die Einhaltung von Formalitäten
oder an die Benutzung von Formularen gebunden.
Nötig sind jedoch folgende Unterlagen:

1.
Formloser Antrag
Name, Adresse, Alter
Ausbildung, Tätigkeitsbereich
Verzeichnis der bisherigen Buch-Veröffentlichungen mit Verlagsangabe
Information über gleichzeitige Anträge bei anderen Stellen
Bankverbindung

2. Kostenbegründung
Im Falle der Autorenförderung: Kurze Angabe über die Dauer des
beantragten Stipendiums.
Im Falle der Vermittlungsförderung:
Kostenaufstellung für das Projekt mit genauer Angabe über die
Verwendung der Fördermittel. Im besonderen Falle der Förderung
literarischer Zeitschriften werden Zuschüsse in der Regel nur
projektbezogen (nicht also automatisch für ganze Jahrgänge) gewährt; sie
sollen Autorenhonorare einschließen.

3. Projektbeschreibung/Exposé

4. Manuskriptprobe: Der Auszug aus dem Werk, für das die Förderung
beantragt wird, sollte ca. 20 Seiten umfassen. Die Angaben werden nur
für Zwecke der Antragsbearbeitung verwendet. Im Falle einer Förderung
wird jedoch vorausgesetzt, daß die FörderungsempfängerInnen mit der
Veröffentlichung ihres Namens in den Berichten des Literaturfonds
einverstanden sind.

Antragsfristen

Die Vergabesitzungen des Deutschen Literaturfonds finden zweimal
jährlich
, in der Regel im März und im Oktober, statt. Letzter
Einsendetermin für Anträge auf Förderung ist jeweils der 31. Oktober
(für die Frühjahrssitzung)
bzw. der 30. April (für die
Herbstsitzung)
. Kriterium für den rechtzeitigen Eingang eines
Antrags ist der Poststempel.

Struktur des Deutschen Literaturfonds

Der Deutsche Literaturfonds ist ein eingetragener gemeinnütziger
Verein.
Die Gründungsmitglieder sind:

  • Börsenverein des Deutschen Buchhandels e.V.
  • Deutsche Akademie für Sprache und Dichtung e.V.
  • Deutscher Bibliotheksverband e.V.
  • Freier Deutscher Autorenverband
  • Kulturwerk deutscher Schriftsteller e.V. des Verbandes deutscher
    Schriftsteller
  • P.E.N.-Zentrum Deutschland
  • Verwertungsgesellschaft Wort

Geschäftsstelle:

Alexandraweg 23,64287 Darmstadt
fon: 06151 - 40930, fax: 06151 - 409333
e-mail: Deutscher.Literaturfonds@t-online.de
Internet: www.deutscher-literaturfonds.de

Anträge sind zu richten an: Deutscher Literaturfonds e.V.,
Alexandraweg 23, 64287 Darmstadt