Deutscher Literaturfonds - Werkstipendien für Autorinnen und Autoren zur Förderung eines literarisch hochrangigen Projekts

31. Mai 2019

Genre/Kategorie

Belletristik, Erzählung, Kinder-/Jugendliteratur (Belletristik), Lyrik, Novelle, Prosa, Kurzprosa, Roman, Theaterstück, Übersetzungen

Thema

Autorenförderung

Teilnahmebeschränkungen

Voraussetzung ist die bereits erfolgte Veröffentlichung eines nicht selbst finanzierten eigenständigen literarischen Buchs in einem anerkannten deutschsprachigen Verlag. (Veröffentlichungen in Anthologien oder Literaturzeitschriften sind damit nicht gemeint.)

Weitere Informationen finden Sie hier:
 http://deutscher-literaturfonds.de/?k=2&sk=29

Beschreibung

Werkstipendien für Autorinnen und Autoren zur Förderung eines literarisch hochrangigen Projekts. (Sach- und Kunstbücher, Biographien und Drehbücher sind von der Förderung ausgeschlossen.)

Maximale Höhe: 3.000 Euro pro Monat.

Maximale Laufzeit: 1 Jahr

Bewerbung

Die Antragstellung ist nicht an die Benutzung von Formularen gebunden.
Anträge via e-mail werden jedoch leider nicht entgegengenommen.
Anträge bitte nicht mehrfach einreichen.
 

Nötig sind folgende Unterlagen:

  1. Formloser Antrag
    Name, Adresse, Alter
    Ausbildung, Tätigkeitsbereich
    Verzeichnis der bisherigen Buch-Veröffentlichungen mit Verlagsangabe
    Information über gleichzeitige Anträge bei anderen Stellen
    Bankverbindung
  2. Kostenbegründung
    Kurze Angabe über die Dauer des beantragten Stipendiums.
  3. Projektbeschreibung/Exposé
  4. Manuskriptprobe
    Der Auszug aus dem Werk, für das die Förderung beantragt wird, sollte ca. 20 Seiten umfassen.

Weitere Informationen finden Sie hier:
http://deutscher-literaturfonds.de/?k=2&sk=30

 

Besonderer Hinweis

Die inhaltlichen Entscheidungen des Literaturfonds werden vom Kuratorium getroffen. Zweimal jährlich berät es über die eingereichten Anträge.

Antragsfristen:
Die Vergabesitzungen des Deutschen Literaturfonds finden in der Regel im Mai und im November, statt. Letzter Einsendetermin für Anträge auf Förderung ist jeweils der 30. November (für die Frühjahrssitzung) bzw. der 31. Mai (für die Herbstsitzung).

Kriterium für den rechtzeitigen Eingang eines Antrags ist der Poststempel.

Kontaktmöglichkeit

Deutscher Literaturfonds e.V.
Alexandraweg 23
D - 64287 Darmstadt

Telefon: 06151 - 40930
Telefax: 06151 - 409333

info@deutscher-literaturfonds.de

Vergabeturnus

halbjährlich

Gestiftet von/Sponsoren

Gefördert durch die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages