Buchveröffentlichung erforderlich.
Voraussetzung für die Bewerbung ist mindestens eine eigenständige literarische Publikation (nicht im Eigen- oder Selbstkostenverlag).
Die Dieter-Wellershoff-Stipendien werden vom Literaturhaus Köln ausgeschrieben und im Zuge der Autorenförderung mit Mitteln der Stadt Köln ausgestattet. Die altersunabhängigen Stipendien sollen zwei professionellen Kölner Autorinnen und Autoren ermöglichen, sich für die Zeit der Förderung ohne wirtschaftlich-materiellen Zwang auf ein literarisches Publikationsvorhaben konzentrieren zu können. Ab 2018 werden die Stipendien jährlich vergeben und sind mit jeweils 12.000 € dotiert.
Zweck der Förderung:
Die Dieter-Wellershoff-Stipendien sind als Arbeitsstipendien für die künstlerische Aus- und Fortbildung bestimmt. In der Zeit der Förderung soll die Möglichkeit bestehen
a) Entwürfe zu realisieren,
b) begonnene Arbeiten fortzusetzen,
c) Texte zu vollenden.
Kriterium für die Vergabe der Stipendien ist ausschließlich die Qualität der literarischen Arbeit.
Teilnahmebedingungen:
Die Dieter-Wellershoff-Stipendien können nicht öfter als zwei Mal an eine Person vergeben werden. Pro Jahr wird nur eine Projekteinreichung akzeptiert. Nach Erhalt eines Stipendiums ist eine erneute Bewerbung erst nach drei Jahren möglich. Außerdem müssen zwischen dem Erhalt des Rolf-Dieter-Brinkmann-Stipendiums und eines Dieter-Wellershoff-Stipendiums drei Jahre liegen.
Umfang der Förderung:
Es werden zwei Arbeitsstipendien für einen Zeitraum von acht Monaten vergeben. Die Stipendien sind mit jeweils 12.000 € dotiert und werden in acht monatlichen Teilbeträgen à 1.500 € ausgezahlt.
Pflichten der Stipendiatinnen / Stipendiaten:
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten verpflichten sich, in der Publikation darauf hinzuweisen, dass diese Arbeit durch die Gewährung eines Literaturstipendiums des Literaturhauses Köln in Kooperation mit der Stadt Köln gefördert wurde.
Veranstaltung: Work-in-progress-Präsentation innerhalb von 12 Monaten oder Präsentation der Publikation innerhalb von 24 Monaten nach Abschluss des Arbeitsstipendiums.
Erforderliche Unterlagen (bei postalischer Bewerbung in vierfacher Ausfertigung):
a) formloses Anschreiben mit Name und Adresse
b) Lebenslauf mit Beschreibung der künstlerischen Biografie
c) Exposé (maximal 3 Normseiten à 1.500 Zeichen inklusive Leerzeichen) eines noch nicht abgeschlossenen literarischen Werkes, das durch das Stipendium gefördert werden soll
d) Textprobe (maximal 20 Normseiten à 1.500 Zeichen inklusive Leerzeichen) eines noch nicht abgeschlossenen literarischen Werkes, das durch das Stipendium gefördert werden soll
e) Übersicht über die bisherigen Veröffentlichungen
f) Nachweis über ständigen Wohnsitz in Köln (Kopie des Meldezettels oder des Personalausweises)
g) Nachweis einer vorangegangenen Veröffentlichung (bitte 1 Exemplar eines Buches einsenden)
Das Literaturhaus Köln übernimmt keine Haftung für die eingesandten Unterlagen. Die Bewerbungsunterlagen können nicht zurückgesandt werden. Nach der Entscheidung über die Vergabe können sie im Literaturhaus abgeholt werden.
Bewerben können sich Autorinnen und Autoren mit Hauptwohnsitz in Köln mit einer bereits begonnenen deutschsprachigen literarischen Arbeit, die mit Hilfe der Stipendien fertiggestellt werden kann.
Kontakt
Bewerbungsstelle:
Literaturhaus Köln
Großer Griechenmarkt 39
50676 Köln
literaturstipendium(at)literaturhaus-koeln.de
Ansprechpartner/in:
Franziska Kopp
literaturstipendium(at)literaturhaus-koeln.de