Förderprogramm »Und seitab liegt die Stadt«

15. Oktober 2021

Das Förderprogramm »Und seitab liegt die Stadt« fördert bundesweit literaturbezogene Veranstaltungen für Erwachsene, Jugendliche und Kinder im ländlichen Raum. Ziel ist es, die Literaturvermittlung zu stärken und möglichst vielen Menschen Möglichkeiten zu eröffnen, kulturelle und gesellschaftliche Debatten mitzugestalten. Vom 15. August bis zum 15. Oktober nehmen wir Bewerbungen für das Jahr 2022 entgegen. Das Jahresthema lautet ›Zukunft‹: Der Gedanke an die Zukunft weckt Hoffnungen und Ängste, er beflügelt von jeher die Fantasie. Faszination für Technik oder die Idee einer idealen Gesellschaft regen Autor∙innen dazu an, lustvoll spekulierend neue Welten zu erdenken. Wenn Literatur Blicke in die Zukunft wagt, werden dabei oft auch drängende Fragen der Gegenwart verhandelt; Satire oder Dystopie kann Ausdruck von Skepsis gegenüber sozialen Entwicklungen oder technischem Fortschritt sein.

Ausführliche Informationen zu den Antragsbedingungen, eine Darstellung der bereits geförderten Projekte sowie den Link zum Online-Bewerbungsportal finden Sie auf der LCB-Website: www.lcb.de/seitab.

»Und seitab liegt die Stadt« ist ein Projekt der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und des Literarischen Colloquiums Berlin. Es wird gefördert im Rahmen des BKM-Förderprogramms »Kultur in ländlichen Räumen«. Die Mittel stammen aus dem Bundesprogramm »Ländliche Entwicklung« (BULE) des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

Bewerbung

Die Förderung richtet sich an Einrichtungen und Träger der kulturellen Vermittlung (z.B. Vereine, Museen, Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung, Begegnungszentren, Kirchengemeinden, Bibliotheken) in Deutschland. Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, kommunale Gebietskörperschaften sowie kirchliche Träger, die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:

- Kosten- und Finanzierungsplan

- Satzung, Geschäftsordnung o. ä.

- Nachweis der Gemeinnützigkeit bei juristischen Personen des privaten Rechts (Bescheid des Finanzamtes)

Gegebenenfalls sind dem Antrag zusätzlich folgende Unterlagen beizufügen:

- schriftliche Bestätigungen aller angegebenen Förderungen bzw. Kooperationspartnerschaften

- vorhandene Angebote und Vereinbarungen

Das Vorhaben darf vor Antragstellung und bis zur Erteilung des Bescheids nicht begonnen werden. In begründeten Fällen können Ausnahmen zugelassen werden. Die zuwendungsrechtlich notwendigen Anforderungen an die Projektverwaltung (insbesondere Formvorgaben und Nachweispflichten) sind sicherzustellen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Bewerbungen können ausschließlich online über das Bewerbungsportal eingereicht werden:

https://seitab-die-stadt.de/login

Bewerbungsschluss ist der 15. Oktober 2021.