Förderungen des Schweizer Kulturfonds

15. Oktober 2011
15. Oktober 2011
jährlich
2.000 bis 10.000 Schweizer Franken
Bundesamt für Kultur
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Buchveröffentlichung erforderlich.
Gefördert werden Personen, die entweder die schweizerische Nationalität besitzen, sich seit mindestens fünf Jahren in der Schweiz aufhalten oder mit einer Schweizerin oder einem Schweizer verheiratet sind.

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Beschreibung
Der vom Bundesamt für Kultur betreute Kulturfonds (ehemals Stiftung Pro Arte und Gleyre-Stiftung) hat künstlerischen und sozialen Charakter und dient dem Zweck der Unterstützung und Förderung schweizerischer, professioneller bildender KünstlerInnen, SchriftstellerInnen und TonkünstlerInnen in finanziell schwieriger Situation. Die Unterstützung erfolgt durch die Zusprache von Beiträgen an längerfristige künstlerische Recherchen und Projekte.
Nebst der Qualität der künstlerischen Leistungen wird bei der Vergabe der Beiträge die ökonomische Situation der Gesuchstellenden berücksichtigt. Bei gleicher Qualität werden prioritär jene Kunstschaffenden ausgezeichnet, die in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen leben oder sich in einer Notlage befinden. Kunstschaffende können höchstens dreimal einen Beitrag erhalten. Es können keine Zuschüsse an Aus- oder Weiterbildung oder Beiträge an Gruppen ausgerichtet werden. Die Gesuche werden der Kommission des Kulturfonds zur Prüfung und Entscheidung vorgelegt.
Bewerbung

Mit dem ausgefüllten Anmeldeformular sind einzusenden:
- künstlerische Biographie (Musikschaffende müssen bereits im Besitz eines Diploms oder einer Konzertreifeprüfung sein; Literaturschaffende müssen ein Buch herausgegeben haben, das nicht im Selbstverlag erschienen ist),
- ausführlicher Beschrieb des Projekts mit entsprechenden Aufnahmen und/oder Skizzen (SchriftstellerInnen: Manuskript, Musikschaffende: Tonträger),
- Angaben zur finanziellen Situation und Budget,
- bei erstmaliger Bewerbung die gut lesbare Fotokopie einer amtlichen Bestätigung: dass der Bewerber die schweizerische Staatsbürgerschaft besitzt (Identitätskarte, Pass) oder dass er seit mindestens 5 Jahren in der Schweiz Wohnsitz hat (Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung) oder dass er mit einer Person schweizerischer Nationalität verheiratet ist (Eheschein).

Bundesamt für Kultur, Sektion Kulturschaffen, KULTURFONDS
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Fax.: +41-(0)31-32 278 34
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