Franz-Edelmaier-Residenz für Literatur und Menschenrechte - Aufenthaltsstipendium - Ausschreibung

21. Dezember 2016

Franz-Edelmaier-Residenz für Literatur und Menschenrechte
Eine Einrichtung der SGEMKO

Im inspirierenden Meran stellt ein faszinierendes Stipendien-Programm Literaturschaffenden zwei ruhig gelegene Wohnungen für konzentriertes Arbeiten zur Verfügung.

Das Aufenthaltsstipendium
Im Herzen des mediterran geprägten Kur- und Kulturorts Meran im italienischen Südtirol befindet sich inmitten einer kleinen Parferlm-pic1kanlage das Gebäude, welches die beiden Wohnungen beherbergt.
Nur wenige Fußminuten vom mittelalterlichen Stadtzentrum entfernt, in der Nähe von Therme, Gärten, Schloss und Passer (Fluss), bietet die Residenz Raum für konzentriertes Schaffen während einer bestimmten Zeit.
Als »Writer in Residence« haben sie die Wahl zwischen zwei Wohnungen und einem Schreibaufenthalt von zwei bis zwölf Wochen. Ungestört von alltäglichen Obliegenheiten soll so ein literarisches Projekt konzentriert vorangetrieben werden können.
Literaturschaffende aller Genres dürfen sich für ein Aufenthaltsstipendium bewerben. Dabei ist nicht massgebend, ob bereits eine lange Liste von Publikationen vorliegt oder ob jemand noch ganz am Anfang seiner Karriere als Autorin/Autor oder als Übersetzerin/Übersetzer steht. Ausschlaggebend für ein Aufenthaltsstipendium sind in erster Linie die Ernsthaftigkeit, mit der ein Projekt verfolgt wird, sowie der inhaltlich erkennbare Bezug zu Menschenrechten.
Menschenrechte
Der Begriff der Menschenrechte ist weit. Wir verstehen ihn primär so, wie er in wichtigen internationalen Erklärung- en und Verträgen umschrieben ist, so beispielsweise in den folgenden:

    Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von 1948
    Menschenrechtsverträge im Rahmen der Vereinten Nationen, so etwa
        Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UNO-Pakt I)
        Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UNO-Pakt II)
        Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung
        Übereinkommen vom 10. Dezember 1984 gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
        Übereinkommen über die Rechte des Kindes
        Übereinkommen vom 10. Dezember 1984 gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
        Übereinkommen vom 18. Dezember 1979 zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau
        usw.
    Regionale Abkommen für Menschenrechte, wie beispielsweise
        Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK)
        Andere regionale Menschenrechtskonventionen
        Europäische Sozialcharta
        usw.

Wesentlich an den Menschenrechten ist die Auffassung, dass diese jedem Menschen um seiner selbst willen zustehen. Das heisst somit: Nicht nur «guten», angepassten, sondern auch «schlechten», unangepassten. Der allgemeine Leitspruch dabei dürfte wohl sein: «Was Du nicht willst, dass man Dir tu, das füg' auch keinem andern zu.»

Literatur und Menschenrechte
Wir wollen, dass die grundlegenden Menschenrechte nicht nur in fachlichen Texten zum Ausdruck gelangen sondern auch und gerade in literarischen, wobei wir den Begriff »Literatur« weit fassen und alle Genres berücksichtigen. Wir sind der festen Auffassung, dass die schriftliche Auseinandersetzung mit menschenrechtlichen Fragen dazu beitragen kann, Leserinnen und Leser für ebendiese Fragen zu sensibilisieren.
Menschenrechte sind keine Errungenschaft, die auf ewig hält, sie müssen immer wieder neu errungen und bestätigt werden.

Broschüre

Der Gründer
Franz Edelmaier (1931 - 2012), ein dem Tiroler Kloster Stams zugehöriger Zisterzienserpater (»Pater Benedikt«), war über 50 Jahre Pfarrer in Meran. Er vermachte seinen Nachlass der Schweizerischen Gesellschaft für die Europäische Menschenrechtskonvention (SGEMKO). Er selbst hat in diesen Wohnungen gelebt und gewirkt und wünschte sich für sie einen fortbestehenden Bezug zur Arbeit für Menschenrechte.

Internationalität
Für das Stipendienprogramm kommen Literaturschaffende aller Nationalitäten infrage. Ausdruck der gewünschten Internationalität ist auch die Namensgebung der Wohnungen, THOREAU, nach Henry David Thoreau (geb. 1817 in Massachusetts, gest. 1862 ebenda; »Über die Pflicht zum Ungehorsam gegenüber dem Staat« u.a.) und KALÉKO, nach Mascha Kaléko (geb. 1907 in Chrzanów, gest. 1975 in Zürich; »Hat alles seine zwei Schattenseiten« u.a.).
Der Austausch mit Literaturkreisen vor Ort wird angestrebt und soll in den kommenden Jahren etabliert werden.

Die Wohnungen
Die Wohnungen THOREAU und KALÉKO wurden 2013/2014 komplett erneuert. Von den beiden obersten Stockwerken ferlm-pic3des Kondominiums Palazzo Splendor bieten sie einen herrlichen Bick über das Meraner Quartier Untermais und bis in die Berge südwestlich des Etschtals.
Ausgestattet mit Küche, Dusche/WC, Internet (WLAN), Terrasse, bieten THOREAU im 6. Stockwerkferlm-pic4 und KALÉKO im 5. Stockwerk jeweils zwei Räume mit total ca. 40 m2 Fläche (Nasszellen separat gerechnet).Beide Wohnungen verfügen über einen höhenverstellbaren Arbeitstisch, Lese-Sessel, Bett und die nötige Kücheneinrichtung. Für die gesamte Dauer des Aufenthaltes gilt das Prinzip der Selbstversorgung.

Informationsblatt und Fotodokumentation THOREAU
Informationsblatt und Fotodokumentation KALÉKO

Nennung des Stipendiums
Sollte ein Werk, an dem während des Aufenthaltsstipendiums gearbeitet wurde, zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden, ist eine Nennung des Stipendiums erwünscht.
Auf das Stipendium soll in folgender Weise hingewiesen werden:
»2015 Writer in Residence, Franz-Edelmaier-Residenz für Literatur und Menschenrechte, Meran«
Zwei Belegexemplare des Werkes sind an die Projekt-Koordination einzusenden; mit diesen Büchern werden die Wohnungs-Bibliotheken von THOREAU und KALÉKO sinnvoll erweitert.

Liste der Stipendiaten

Ablauf für Gesuchsstellende
Interessierte füllen das »Formular für Gesuchstellende« aus und senden es zusammen mit einer Textprobe an die Koordinatorin. Es werden nur vollständig und schriftlich mit der Post eingereichte Gesuche bearbeitet.
Ein Board von Fachkundigen entscheidet über Gutheißung oder Ablehnung des Gesuchs.
Bei Gutheißung wird gemeinsam ein passender Zeitpunkt für den Aufenthalt bestimmt. Vor Ort steht eine Kontaktperson für Fragen zur Verfügung.
Das Aufenthaltsstipendium beschränkt sich auf die Zurverfügungstellung der Wohnung; Reise-, Verköstigungs- und Versicherungskosten gehen zu Lasten der Begünstigten / des Begünstigten.
Über den Grund einer allfälligen Ablehnung eines Gesuches wird über die entsprechende Mitteilung hinaus keine Korrespondenz geführt.
Das Gesuch kann in den Sprachen Deutsch, Englisch und Französisch eingereicht werden.

Formular für Gesuchsstellende

Koordinatorin
Literatur- und Menschenrechte
Michèle Minelli
Iselisberg 14
CH-8524 Uesslingen
info@mminelli.ch