Buchveröffentlichung erforderlich.
Die Autoren müssen ihren Wohnsitz nachweislich in Baden-Wüttemberg haben
Der Gerlinger Lyrikpreis der Petra Schmidt-Hieber Literatur-Stiftung wird alle 2 Jahre verliehen und ist mit 5000.- Euro dotiert. Der Preis wurde erstmals im Jahr 2016 vergeben. Die öffentliche Preisverleihung findet am Donnerstag, 16. Oktober 2018 in der Stadtbücherei von Gerlingen statt. Die Auszeichnung würdigt Gedichte mit hohem künstlerischen Anspruch.
Einreichen dürfen Autorinnen und Autoren, die nachweislich ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben und Veröffentlichungen in Buchform (kein Selbstverlag), in Literaturzeitschriften, Anthologien oder auf anerkannten literarischen Webseiten belegen können und die weiteren, hier geregelten Teilnahmebedingungen erfüllen.
Es können mindestens 4 und höchstens 8 selbstverfasste, bisher nicht veröffentlichte Gedichte eingesandt werden. Die Gedichte sind in fünffacher Ausführung nebst fünffacher kurzer Biobibliographie (Lebenslauf und Bibliographie) und Mitteilung der vollständigen Anschrift der Teilnehmer einzusenden. Alle Texte sind maschinengeschrieben auf DIN A4 Seiten einzureichen. Die Gedichte sind nicht themengebunden, ein Gedicht sollte nicht mehr als 25-30 Zeilen umfassen.
Bewerbungen für den Gerlinger Lyrikpreis sind ausschließlich auf dem üblichen Postweg (nicht per Einschreiben, Fax oder E-Mail) vom 01. Dezember 2017 bis zum 15. März 2018 (Poststempel) einzureichen an die Veranstalterin:
Petra Schmidt-Hieber Literatur-Stiftung
Gerlinger Lyrikpreis 2018
Postfach 100252
70827 Gerlingen