Gerlinger Lyrikpreis der Petra Schmidt-Hieber Literaturstiftung

30. April 2016

Teilnahmebeschränkungen

Einreichen dürfen Autorinnen und Autoren, die nachweislich ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben und Veröffentlichungen in Buchform (kein Selbstverlag), in Literaturzeitschriften, Anthologien oder auf anerkannten literarischen Webseiten belegen können und die weiteren, hier geregelten Teilnahmebedingungen erfüllen.

Beschreibung

Der Gerlinger Lyrikpreis der Petra Schmidt-Hieber Literaturstiftung wird alle 2 Jahre verliehen und ist mit 5000.- Euro dotiert. Der Preis wird erstmals im Jahr 2016 vergeben. Die öffentliche Preisverleihung findet am Donnerstag, 6. Oktober 2016 in der Stadtbücherei von Gerlingen statt. Die Auszeichnung würdigt Gedichte mit hohem künstlerischen Anspruch.

Über die Verleihung des Preises entscheidet eine Jury, der 5 Persönlichkeiten des literarischen Lebens angehören. Mitglieder der Jury können den Preis nicht erhalten. Die Auswahl der Jurorinnen und Juroren obliegt dem Stiftungsvorstand. Die Mitglieder der Jury sind in ihrer Entscheidung unabhängig. Die Beratungen der Jury sind nicht öffentlich, ihre Entscheidung ist endgültig. Es erfolgt keine inhaltliche Erklärung oder Kommentierung der Gedichte. Die Preisträgerin, der Preisträger wird über den Entscheid der Jury schriftlich informiert. Die Petra Schmidt-Hieber Literatur-Stiftung ist berechtigt, die Preisträgerin bzw. den Preisträger in eigenen Informations-und Werbemedien, insbesondere auf den Webseiten der Stiftung als Gewinner der Ausschreibung namentlich zu nennen und  dort die prämierten Gedichte kostenlos und zeitlich unbeschränkt zu veröffentlichen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Bewerbung

Einreichen dürfen Autorinnen und Autoren, die nachweislich ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben und Veröffentlichungen in Buchform (kein Selbstverlag), in Literaturzeitschriften, Anthologien oder auf anerkannten literarischen Webseiten belegen können und die weiteren, hier geregelten Teilnahmebedingungen erfüllen.

Es können mindestens 4 und höchstens 8 selbstverfasste, bisher nicht veröffentlichte Gedichte eingesandt werden. Die Gedichte sind in fünffacher Ausführung nebst fünffacher kurzer Biobibliographie (Lebenslauf und Bibliographie) und Mitteilung der vollständigen Anschrift der Teilnehmer einzusenden. Alle Texte sind maschinengeschrieben auf DIN A4 Seiten einzureichen. Die Gedichte sind nicht themengebunden, ein Gedicht sollte nicht mehr als 25-30 Zeilen umfassen.

Bewerbungen für den Gerlinger Lyrikpreis sind ausschließlich auf dem üblichen Postweg (nicht per Einschreiben, Fax oder E-Mail) vom 01. Januar 2016 bis zum 30. April 2016 (Poststempel) einzureichen an die Veranstalterin:

Petra Schmidt-Hieber Literatur-Stiftung 
Gerlinger Lyrikpreis 2016 
Postfach 10 02 52

70827 Gerlingen

Wichtige Hinweise:

Es können keine Eingangsbestätigungen oder Zwischenbescheide versandt werden. Es erfolgt keine Rücksendung der eingereichten Manuskripte. Die nicht prämierten Gedichte werden nach Entscheid der Jury vernichtet.

Kontaktmöglichkeit

PETRA SCHMIDT-HIEBER LITERATUR-STIFTUNG

Gerlinger Lyrikpreis 2016 
Postfach 100252
70827 Gerlingen

Telefon +49 176 95854114

info@gerlinger-lyrikpreis.de

www.gerlinger-lyrikpreis.de