Gerlinger Lyrikpreises 2018 der Petra Schmidt-Hieber Literatur-Stiftung

15. März 2018

Die Petra Schmidt-Hieber Literatur-Stiftung verleiht im Jahr 2018 zum 2. Mal den Gerlinger Lyrikpreis. Diese Auszeichnung wird alle 2 Jahre in Form eines Wettbewerbs vergeben und ist mit 7500.- Euro dotiert. Der Preis würdigt eine bestimmte Anzahl eingereichter Gedichte mit hohem künstlerischem Anspruch.

Darüberhinaus wird ein Förderpreis über 2500.- Euro zuerkannt, der das literarische Debütwerk einer Lyrikerin, eines Lyrikers aus den letzten 3-4 Jahren auszeichnet.

 

Teilnahmebeschränkungen

Einreichen dürfen Autorinnen und Autoren , die nachweislich ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben und Veröffentlichungen in Buchform (kein Selbstverlag), in Literaturzeitschriften, Anthologien oder auf anerkannten literarischen Webseiten belegen können.

Beschreibung

Ausschreibung des Gerlinger Lyrikpreises 2018 der Petra Schmidt-Hieber Literatur-Stiftung

 

Die Petra Schmidt-Hieber Literatur-Stiftung verleiht im Jahr 2018 zum 2. Mal den Gerlinger Lyrikpreis. Diese Auszeichnung wird alle 2 Jahre in Form eines Wettbewerbs vergeben und ist mit 7500.- Euro dotiert. Der Preis würdigt eine bestimmte Anzahl eingereichter Gedichte mit hohem künstlerischem Anspruch.

Darüberhinaus wird ein Förderpreis über 2500.- Euro zuerkannt, der das literarische Debütwerk einer Lyrikerin, eines Lyrikers aus den letzten 3-4 Jahren auszeichnet.

 

Die öffentliche Preisverleihung findet am 16. Oktober 2018 in der Stadtbücherei von Gerlingen statt.

 

Einreichen dürfen Autorinnen und Autoren , die nachweislich ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben und Veröffentlichungen in Buchform (kein Selbstverlag), in Literaturzeitschriften, Anthologien oder auf anerkannten literarischen Webseiten belegen können.

 

Es können mindestens 4 und höchstens 8 selbstverfasste, bisher nicht veröffentlichte Gedichte eingesandt werden. Die Texte sind in fünffacher Ausführung nebst einer gesonderten, kurzen Biobibliographie ( Lebenslauf und Bibliographie ) mit aktueller Anschrift und Kontaktdaten einzusenden. Da das Auswahlverfahren anonymisiert ist , darf auf den Gedichten der eigene Name nicht erscheinen. Stattdessen muß ein Kennwort auf allen Textseiten sowie auf der gesonderten Biobibliograhie angegeben werden. Alle Texte sind maschinen- oder computergeschrieben auf DIN A4 Seiten einzureichen. Die Gedichte sind nicht themengebunden, ein Gedicht sollte nicht mehr als 40 Verszeilen umfassen.

 

Über die Verleihung des Preises entscheidet eine Jury, der 5 Persönlichkeiten des literarischen Lebens angehören. Mitglieder der Jury können den Preis nicht erhalten.Die Auswahl der Jurorinnen und Juroren obliegt dem Stiftungsvorstand. Die Mitglieder der Jury sind in ihrer Entscheidung unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Die Beratungen der Jury sind nicht öffentlich, ihre Entscheidung ist endgültig. Es erfolgt keine inhaltliche Erklärung oder Kommentierung der Gedichte. Die Preisträgerin, der Preisträger wird über den Entscheid der Jury informiert. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

 

Bewerbungen für den Gerlinger Lyrikpreis 2018 bzw. den Förderpreis 2018 sind auf dem üblichen Postweg ( nicht per Einschreiben ) vom 1.Dezember 2017 bis 15. März 2018 an die

 

Petra Schmidt-Hieber Literaturstiftung

Gerlinger Lyrikpreis 2018

Postfach 100252

70827 Gerlingen

 

einzureichen.

 

Siehe hierzu auch: www.gerlinger-lyrikpreis.de

 

Wichtige Hinweise:

 

Einsendungen per E-Mail , Fax oder Einschreiben per Post werden nicht berücksichtigt. Es können keine Eingangsbestätigungen oder Zwischenbescheide versandt werden. Es erfolgt keine Rücksendung der eingereichten Manuskripte. Die nicht prämierten Gedichte werden nach Entscheid der Jury vernichtet. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Bewerbung

Einreichen dürfen Autorinnen und Autoren , die nachweislich ihren Wohnsitz in Baden-Württemberg haben und Veröffentlichungen in Buchform (kein Selbstverlag), in Literaturzeitschriften, Anthologien oder auf anerkannten literarischen Webseiten belegen können.

 

Es können mindestens 4 und höchstens 8 selbstverfasste, bisher nicht veröffentlichte Gedichte eingesandt werden. Die Texte sind in fünffacher Ausführung nebst einer gesonderten, kurzen Biobibliographie ( Lebenslauf und Bibliographie ) mit aktueller Anschrift und Kontaktdaten einzusenden. Da das Auswahlverfahren anonymisiert ist , darf auf den Gedichten der eigene Name nicht erscheinen. Stattdessen muß ein Kennwort auf allen Textseiten sowie auf der gesonderten Biobibliograhie angegeben werden. Alle Texte sind maschinen- oder computergeschrieben auf DIN A4 Seiten einzureichen. Die Gedichte sind nicht themengebunden, ein Gedicht sollte nicht mehr als 40 Verszeilen umfassen.

 

Besonderer Hinweis

Einsendungen per E-Mail , Fax oder Einschreiben per Post werden nicht berücksichtigt. Es können keine Eingangsbestätigungen oder Zwischenbescheide versandt werden. Es erfolgt keine Rücksendung der eingereichten Manuskripte. Die nicht prämierten Gedichte werden nach Entscheid der Jury vernichtet. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Kontaktmöglichkeit

Petra Schmidt-Hieber Literaturstiftung

Gerlinger Lyrikpreis 2018

Postfach 100252

70827 Gerlingen

info@gerlinger-lyrikpreis.de

Verleihung

Über die Verleihung des Preises entscheidet eine Jury, der 5 Persönlichkeiten des literarischen Lebens angehören. Mitglieder der Jury können den Preis nicht erhalten.Die Auswahl der Jurorinnen und Juroren obliegt dem Stiftungsvorstand. Die Mitglieder der Jury sind in ihrer Entscheidung unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Die Beratungen der Jury sind nicht öffentlich, ihre Entscheidung ist endgültig. Es erfolgt keine inhaltliche Erklärung oder Kommentierung der Gedichte. Die Preisträgerin, der Preisträger wird über den Entscheid der Jury informiert. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die öffentliche Preisverleihung findet am 16. Oktober 2018 in der Stadtbücherei von Gerlingen statt.