Grenzüberschreitungen (Wettbewerb 1. August 2010)

1. August 2010

Der tauland-verlag lobt dieses Jahr einen literarischen Wettbewerb
unter dem Titel GRENZ|ÜBERSCHREITUNGEN aus.

Willkommen sind Prosatexte von 10-25 Normseiten (30 Zeilen à 60
Anschlägen, ca. 1500 Zeichen pro Seite). Unter den Zusendungen werden
sieben Texte von einer Jury ausgewählt. Die Mitglieder der Jury sind:

* Anna Kemper, Journalistin (Tagesspiegel, Berlin)
* Tina Gintrowski, Autorin (Auszeichnungen u.a.: Open Mike
Preisträgerin 2007)
* Christoph Danne, Verleger
* Rodion Ebbighausen, Verleger

Alle sieben Texte werden gemeinsam in einem Buch veröffentlicht,
wobei ein Text besonders ausgezeichnet wird. Der Gewinner/die Gewinnerin
erhält ein Preisgeld von 250 Euro. Außerdem wird er zu einer vom
tauland-verlag organisierten Lesung in Köln eingeladen. Anreise, Kost
und Logis werden vom Verlag übernommen.

Die Manuskripte sind postalisch in dreifacher Ausfertigung an
folgende Adresse zu übersenden:

tauland-verlag
Neusser Wall 4
50670 Köln

Stichwort: GRENZ|ÜBERSCHREITUNGEN

Die Manuskripte werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.
Bitte verwenden Sie das Formular für Manuskripteinsendungen (http://tauland-verlag.de/wp-content/uploads/2009/11/Formular-Manuskripte.pdf),
um Ihre Adresse und Mail anzugeben. Eine Rückantwort, auch an die
Gewinner, wird nur per Mail versendet.

Das Wichtigste für die Teilnehmer im Überblick:

Teilnahmebedingungen:
Der Literaturpreis des tauland-verlags wird in der Gattung
Kurzgeschichten zum Thema GRENZ|ÜBERSCHREITUNGEN ausgeschrieben. Die
Teilnahme steht allen Autorinnen und Autoren deutscher Sprache offen.

Form der Einreichung:
Jeder Teilnehmer darf nur einen Text einreichen. Der Text sollte
10-25 Normseiten (einseitig gedruckt, 30 Zeilen à 60 Anschlägen pro
Zeile) umfassen. Der Text ist postalisch an o.g. Adresse unter dem
Stichwort “GRENZ|ÜBERSCHREITUNGEN” zu senden. Die Beiträge müssen
selbstverständlich selbst verfasst und in deutscher Sprache sein. Bitte
fertigen Sie den Text in drei Kopien aus.

Einsendeschluss ist der 1. August 2010.

Juristisches:
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer versichern, ihre eingesandten
Werke bis zum Tag der Preisverleihung in keiner Form zu veröffentlichen.
Einmal eingereichte Werke können nicht vom Wettbewerb zurückgezogen
werden. Ein Anspruch auf eine persönliche Bewertung der Texte besteht
nicht.
Ferner besteht über die ausgelobten Preise hinaus kein Anspruch auf
Vergütung. Die Teilnehmer versichern darüber hinaus, dass die
eingesandten Werke keine Rechte Dritter verletzen. Sie ermächtigen -
ohne Verletzung von Urheber- und Persönlichkeitsrechten - die
Veranstalter zur Veröffentlichung der Arbeiten und Kurzdarstellungen
ihrer Person.
Mit der Teilnahme am Wettbewerb erkennen die Autorinnen und Autoren
die oben genannten Wettbewerbsbedingungen an. Im Falle nicht
ausreichender literarischer Qualität der eingegangenen Beiträge behält
sich der Verlag das Recht vor, von der geplanten Publikation
zurückzutreten.