Hörspielförderung der Film- und Medienstiftung NRW
Seit 1994 fördert die Film- und Medienstiftung NRW das Hörspiel. Dreimal im Jahr haben Antragsteller die Möglichkeit, sich für ein Stipendium oder eine Produktionsförderung zu bewerben.
Gefördert werden:
- die Erstellung eines Manuskripts für ein Originalhörspiel (Arbeitsstipendien)
- die Herstellung von Hörspielen (Produktionsförderung)
- die Erstellung von Kommunikations- und Publikationshilfen
Mit der Maßnahme darf vor Antragsstellung nicht begonnen worden sein.
Antragsberechtigt sind Autoren, Komponisten und Produzenten mit Sitz in NRW bzw. Betriebsstätte in Deutschland.
1. Antragsteller aus NRW
2. Antragsteller für Projekte, die in NRW produziert werden oder für die eine Option auf Verwertung in NRW vorliegt.
3. Antragsteller für Projekte, die im besonderen (kulturellen) Interesse Nordrhein-Westfalens liegen.
Antragsberechtigt sind freie Autoren, Komponisten und Produzenten, die ihren Wohnsitz in NRW haben, deren Projekte in NRW realisiert werden oder deren Projekte im besonderen kulturellen Interesse Nordrhein-Westfalens liegen.