Hamburger Autorenvereinigung e. V. - Kurzgeschichten-Wettbewerb

28. Februar 2017

Ausschreibung 2017
Die Hamburger Autorenvereinigung (HAV) schreibt erneut einen Kurzgeschichten-Wettbewerb mit einem bisher unveröffentlichten Prosa-Text aus. Der Wettbewerb ist offen für Autorinnen und Autoren der Jahrgänge ab 1966, die in deutscher Sprache schreiben. Einsendeschluss ist der 28. Februar 2017.

Thema: Alles umsonst?

Die Einsendung zum Wettbewerb bedeutet das Einverständnis, die durch die Hauptjury ausgewählten besten drei Geschichten im Rahmen einer Veranstaltung der Hamburger Autorenvereinigung im Oktober 2017 öffentlich zu lesen. Die versammelten Mitglieder der HAV wählen die Reihenfolge der Preisträger bei dieser Veranstaltung aus. Die HAV behält sich vor, die von einer Vorjury der Hauptjury vorgelegten besten Wettbewerbstexte als Anthologie zu präsentieren. Die Einsendung zum Wettbewerb gilt als Einverständnis zur Veröffentlichung.

Der Umfang der Texte mit der Schriftart Courier New darf höchstens 5 DIN-A4 Seiten mit je 30 Zeilen á 60 Anschlägen (pro Seite 1.800 Zeichen inkl. Leerzeichen, kein Blocksatz) betragen. Längere oder handschriftliche Texte werden nicht berücksichtigt. Es muss sich um eine geschlossene literarische Erzählung handeln (keine Berichte, Reportagen, Essays u. ä.). Das Manuskript muss kopierfähig sein, d. h. es darf nicht geknickt, geheftet, gefalzt oder sonst wie verbunden sein.

Jeder Einsender kann nur einen unveröffentlichten Text für den Wettbewerb einreichen. Mehrere Zusendungen werden gesamt nicht gewertet.
Unveröffentlicht heißt, bis zum Abschluss der Auswahl durch die Hauptjury, die auf der Internetseite der HAV bekanntgegeben wird, voraussichtlich im August 2017.

Um die Anonymität des Bewerbungsverfahrens zu garantieren, müssen auf einer Extraseite die Adresse, Telefonnummer und, soweit vorhanden, die E-Mail-Adresse sowie kurze biografische Daten (höchstens 12 Zeilen) angegeben werden. Dieser Seite liegt das Manuskript, auf dem weder der Verfassername noch sonstige Hinweise auf den Urheber stehen dürfen, lose bei. Beides wird zusammen in einem Umschlag eingesandt, auf dem neben der Adresse der Hinweis Literaturwettbewerb enthalten sein muss. Ein Kennwort ist nicht erforderlich.

Aus organisatorischen Gründen werden Eingangsbestätigungen nicht erteilt. Das gilt auch dann, wenn eine an sich selbst adressierte frankierte Postkarte beigelegt wurde.

Einsendungen, die den vorstehenden Kriterien nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt. Aus arbeitstechnischen Gründen bitten wir von Rückfragen abzusehen.

Über die Juryentscheidung werden die von der Hauptjury benannten drei Autoren/Autorinnen voraussichtlich im August 2017 informiert. Zuvor werden nur die von der Vorjury für die Hauptjury auswählten Kandidaten benachrichtigt (voraussichtlich Ende Juni 2017). Weitere Bekanntmachungen über unsere Internetseite hinaus sind nicht möglich. Auf Begründungen der Entscheidung besteht in keinem Fall Anspruch. Ebenfalls nicht auf Rücksendung der eingereichten Manuskripte nach Abschluss des Wettbewerbs.

Wir freuen uns auf Ihre Beiträge und wünschen Ihnen viel Erfolg. Ihre Zusendung richten Sie bitte bis spätestens zum 28. Februar 2017 (Poststempel) mit dem Kennwort Literaturwettbewerb an folgende Anschrift:

Hamburger Autorenvereinigung e. V.
Postfach 501029

22710 Hamburg

Bewerbung

Jahrgänge ab 1966.

Kontaktmöglichkeit

Verleihung

Im Oktober 2017

Vergabeturnus

alle zwei Jahre

Gestiftet von/Sponsoren

Stiftung Helmut und Hannelore Greve