Hessisches Literaturstipendium für Prag, Tschechien

15. Juli 2011

http://www.hessischer-literaturrat.de/stipendien/index.html

Hessisches Literaturstipendium

Das Bundesland Hessen pflegt seit vielen Jahren mit seinen europäischen Partnerregionen sowohl wirtschaftliche als auch kulturelle Kontakte. Dazu gehören die Regionen Emilia Romagna (Bologna) in Italien, Aquitaine (Bordeaux) in Frankreich und Wielkopolska (Poznan) in Polen. Darüber hinaus besteht eine lebendige Partnerschaft zum Bundesstaat Wisconsin in den U.S.A. und ein Kulturabkommen mit der Republik Litauen.

Des Weiteren wurden in den Jahren 2006 und 2007 eine Zusammenarbeit mit Rumänien und Tschechien begonnen. Rumänischer Partner ist die Stiftung für Poesie von Mircea Dinescu und in Prag das Prager Literaturhaus deutschsprachiger Autoren.

Zur Vertiefung der interkulturellen Kontakte wurde im Sommer 2005 das "Hessische Literaturstipendium“ ins Leben gerufen. Es wird von drei Partnern getragen: dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst, der Landeshauptstadt Wiesbaden und dem Hessischen Literaturrat.

November, Dezember 2011 oder Januar 2012: Prag

Das Hessische Literaturstipendium für einen Aufenthalt in Prag/Tschechien wird nun zum fünften Mal ausgeschrieben. Im Zeitraum November 2011 bis Januar 2012 soll für vier Wochen wieder ein Autor/eine Autorin oder ÜbersetzerIn aus Hessen nach Prag kommen.

Die Unterbringung erfolgt in einer Wohnung in Prag, die das Prager Literaturhaus zur Verfügung stellt. Das Prager Literaturhaus deutschsprachiger Autoren gewährt für die Dauer des Aufenthalts ein Stipendium in Höhe von 1.000 Euro und übernimmt auch die organisatorischen Aufgaben sowie die Betreuung des Stipendiaten vor Ort.

Teilnahmebedingungen:

  • Übernahme der Kosten für An- und Abreise. Es besteht die Möglichkeit, beim Hessischen Literaturrat einen Reisekostenzuschuss von bis zu 500 Euro nach Vorlage der Originalbelege zu beantragen.
  • Mindestens zwei Veröffentlichungen literarischer Werke.
  • Bezug zu Hessen:
    Für die Bewerbung für das Hessische Literaturstipendium ist ein fester Wohnsitz in Hessen nicht Voraussetzung. Es soll jedoch ein deutlicher Lebensbezug zu Hessen bestehen. Das könnte z.B. sein
    • hier geboren zu sein
    • hier mehrere Jahre gewohnt oder
    • mehrere Jahre im literarischen Bereich gearbeitet zu haben (Autor/ Übersetzer/ Lektor/ Dramaturg etc.)
    • hier studiert zu haben

Erwartungen an den/die Stipendiat/in:

  • Verständigungsmöglichkeit in englischer Sprache (falls nicht tschechische Sprachkenntnisse vorhanden sind),
  • Teilnahme an Lesungen, Schreibwerkstätten und Diskussionsrunden in Schulen, Bibliotheken, Buchhandlungen u.ä. nach Absprache mit den Partnern vor Ort,
  • Zusammenarbeit mit den örtlichen und überörtlichen Medien in Prag  (Interviews, Berichte über das Herkunftsland Hessen),
  • Verfassen eines Berichtes, einer Reportage, einer Kurzgeschichte oder Erzählung; Inhalt: Eindrücke und Erlebnisse des Aufenthaltes. Diese Schrift bleibt Eigentum des/r Autors/in. Der Hessische Literaturrat ist berechtigt, den Text im Rahmen eigener Publikationen zu verwenden (z.B. Anthologie).

Bewerbungsverfahren

  • Die Bewerbungen werden beim Hessischen Literaturrat eingereicht.
  • Die endgültige Auswahl des Stipendiaten erfolgt durch den Hessischen Literaturrat im Einvernehmen mit der einladenden Organisation in Prag.

Unterlagen

  • Lebenslauf und beruflich-künstlerischer Werdegang (einschließlich bisheriger Stipendien)
  • kurzes Statement (1/2 Seiten), aus dem das Interesse an einem Aufenthalt in Prag hervorgeht mit Nennung des gewünschten Monats (November, Dezember oder Januar)
    • a)     die Erwartungen an das Hessische Literaturstipendium
    • b)    das individuelle Arbeitsvorhaben während des 4-wöchigen Aufenthalts
  • Arbeitsproben (bis zu 5 Seiten)
  • Angaben über die persönlichen Bedingungen für den Aufenthalt (Familienbegleitung, Kontaktwünsche, evtl. Teilnahme an einem Sprachkurs ...)

Stipendiengeld:

  • Die Auszahlung des Stipendiengeldes erfolgt in der Regel unter der Voraussetzung, dass der Stipendiat über den ganzen Ausschreibungszeitraum anwesend ist.
  • Unterbrechungen können vereinbart werden. Sollte der Stipendiat/ die Stipendiatin insgesamt länger als 7 Tage nicht anwesend sein, behält sich die einladende Organisation oder der Hessische Literaturrat im Auftrag der einladenden Organisation vor, das Stipendiatengeld anteilig zurückzufordern.

Bewerbungsunterlagen bitte an:

Hessischer Literaturrat e.V.
c/o Stefanie Gleim
Ludwigstraße 29
63263 Neu-Isenburg

Rückfragen können telefonisch erfolgen unter 0171- 5 57 99 03 oder per E-Mail an info@hessischer-literaturrat.de

Fristen

  • Die Ausschreibung des Hessischen Literaturstipendiums November, Dezember 2011 oder Januar 2012 in Prag beginnt am 23. Mai 2011.
  • Einsendeschluss ist der 15. Juli 2011 (Poststempel).
  • Die Entscheidung über die Zuerkennung eines Stipendiums fällt bis spätestens
    Ende Juli 2011.