Künstlerhaus Edenkoben vergibt Stipendien

31. Mai 2018

Künstlerhaus Edenkoben der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur

Preisgeld (Gesamtsumme in EUR)

1 200.00 EUR

 

Thema

Aufenthaltsstipendium

Teilnahmebeschränkungen

Abgelehnte Bewerberinnen und Bewerber dürfen sich im folgenden Jahr nicht wieder bewerben. Nach drei erfolglosen Bewerbungen für ein Edenkoben- Stipendium ist keine weitere Bewerbung mehr möglich.  

Die Zuerkennung eines Edenkoben-Stipendiums schließt in den folgenden fünf Jahren eine erneute Bewerbung aus. 

Beschreibung

Das Künstlerhaus Edenkoben vergibt jährlich bis zu sieben Stipendien für Autoren/Übersetzer und 2 Stipendien für Bildende Kunst. Im Haus befinden sich vier Wohnungen und ein Atelier – alle Wohneinheiten  sind komplett eingerichtet und verfügen über einen Internetanschluss. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten eine monatliche Zuwendung von 1.200 Euro. Darüber hinaus werden die Kosten der An- und Abreise erstattet.  Die Edenkoben-Stipendien gelten grundsätzlich nur für eine Person und sind Anwesenheitsstipendien; ein durchgehender Aufenthalt ist somit verpflichtend.

Ab sofort können sich auch Autoren mit einer körperlichen Beeinträchtigung bewerben, da das Künstlerhaus seit 2017 über eine barrierefreie Stipendiatenwohnung verfügt.

Bewerbung

Alle Stipendien werden öffentlich ausgeschrieben. 

Ein Rechtsanspruch auf die Vergabe eines Stipendiums besteht nicht. 
Die Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums wird gegenüber den Bewerberinnen und Bewerbern nicht schriftlich begründet, jedoch schriftlich mitgeteilt.  

Die Bewerbungsfrist für alle Stipendien reicht vom 1. März bis 31. Mai des Vorjahres.

Bitte reichen Sie folgende Unterlagen in deutscher Sprache - gerne auch in elektronischer Form (bitte nicht größer als fünf MB) - ein:
1. Lebenslauf mit künstlerischem Werdegang und bisherigen Förderungen.
2. Begründung bezüglich der Wahl des Stipendiums und Erläuterung der künstlerischen Ziele während des geplanten Stipendien-Aufenthaltes (maximal eine Seite DIN A4)
3. Den Nachweis einer Veröffentlichung (selbstständig oder Anthologie; ausgenommen sind Veröffentlichungen im Selbstverlag) z.B. durch die Nennung der ISBN-Nummer oder Kopie des Umschlags, Inhaltsverzeichnisses o.ä.
4. Mindestens 3, jedoch maximal 6 veröffentlichte oder unveröffentlichte Texte (vollständig oder in Auszügen) künstlerischen Arbeitens (insgesamt maximal 20 Seiten).
5. Angabe, ob Sie sich für ein 5-monatiges oder ein 2-monatiges Stipendium bewerben.
6. Angabe, ob Sie sich für ein Stipendium im ersten oder im zweiten Halbjahr bewerben.

Kontaktmöglichkeit

Künstlerhaus Edenkoben
der Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur
Klosterstr. 181
67480 Edenkoben
Tel.: 06323-2325
buero@kuenstlerhaus-edenkoben.de
www.kuenstlerhaus-edenkoben.de