Künstler*innen im ländlichen Raum – Stipendium

23. Juni 2019

Die SV SparkassenVersicherung und die Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen schreiben zusammen mit der Stiftung der Sparkasse Altenburger Land, der Kreissparkasse Nordhausen und der Wartburg-Sparkasse ein Stipendium für Künstler*innen im ländlichen Raum aus. Die Verbundpartner möchten mit dieser Ausschreibung die Vernetzung der Kultur fern der großen Stadtzentren stärken und dort ansetzen, wo Kreative und Kulturschaffende ebenfalls leben und arbeiten.

Das Stipendium bietet die Möglichkeit, im Spätsommer 2019 in einem der drei Thüringer Orte:
• Auleben (Kreis Nordhausen),
• Löbichau (Kreis Altenburger Land) oder
• Scherbda (Wartburgkreis)
zu arbeiten und ein ortsbezogenes Projekt umzusetzen. Für jede der drei Gemeinden steht jeweils ein zweimonatiges Stipendium zur Verfügung. Einen Eindruck zu den Städten erhalten Sie hier:
de.wikipedia.org/wiki/Scherbda
www.gemeinde-loebichau.de
www.auleben.de

Das Stipendium richtet sich an Kulturschaffende aus den Bereichen
• Bildende Kunst (alle Gattungen und Genres) und
• Literatur

Obligatorischer Bestandteil der Bewerbung ist ein Konzept, das
• ein in dem jeweiligen Ort zu realisierendes Projekt beinhaltet und
• im besten Fall einen Bezug zum Ort vorweist.
Dabei ist es wünschenswert, wenn eine Einbindung der dort ansässigen Einwohner*innen bzw. Institutionen erfolgt.

Stipendium
• Das Stipendium ist mit 1.500,00 € monatlicher Aufwandsentschädigung dotiert.
• Für den achtwöchigen Aufenthalt wird Ihnen eine kostenfreie Wohnung gestellt.
• Darüber hinaus steht ein kleines Materialbudget zur Verfügung.

Rahmenbedingungen
• Die Bewerbungen werden ausschließlich auf Grund der per Mail eingereichten Unterlagen beurteilt.
• Über die geforderten Unterlagen hinausgehende Zusendungen können nicht berücksichtigt werden.
• Die Entscheidung wird am 5. Juli 2019 bekannt gegeben. Die Bewerberinnen und Bewerber werden per Email oder per Post über das Ergebnis des Auswahlverfahrens benachrichtigt. Die ausgewählte Stipendiatin bzw. der Stipendiat wird auf der Homepage der beteiligten Auslober*innen bekannt gegeben.
• Die eingereichten Unterlagen sowie die persönlichen Daten werden ausschließlich zur Stipendienvergabe verwendet und Dritten nicht zugänglich gemacht.
• Durch die Teilnahme und die Einreichung von Unterlagen leiten sich keinerlei Ansprüche gegenüber den Auslober*innen ab.
• Die Stipendiat*innen informieren die beteiligten Auslober*innen bei unvorhergesehenen inhaltlichen oder organisatorischen Änderungen.
• Die Stipendiat*innen stellen den Auslober*innen unentgeltlich reproduktionsfähiges Bildmaterial für die werbliche Darstellung zur Verfügung.

Bewerbung

Bemerkungen

 

Die Bewerber*innen müssen ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Ansprechpartner/in:

Raphael Schäfer
raphael.schaefer(at)sgvht.de