Kinder- und Jugendbuchpreis der Stadt Oldenburg (KIBUM)

15. Juni 2018

Seit 1977 vergibt die Stadt Oldenburg einen Preis für herausragende literarische und künstlerische Leistungen auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendliteratur.

Der mit 8.000 Euro dotierte Förderpreis soll Autorinnen/Autoren und Illustratorinnen/Illustratoren anspornen und ermutigen ihre Erstlingswerke vorzulegen. Innovativen und kreativen Ideen soll die Chance geboten werden Aufmerksamkeit zu erregen.

Die Preisträger werden von einer unabhängigen und überregionalen Jury ausgewählt. Der Einsendeschluss ist der 15. Juni 2018

Vergaberichtlinien

  1. Die Stadt Oldenburg vergibt einen Literatur- und Kunstpreis für Werke auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendliteratur. Die Ausschreibung wird über Presse und Internet bekannt gegeben.
     
  2. Der Preis wird an lebende Schriftstellerinnen/Schriftsteller der deutschen Sprache und an lebende Illustratorinnen/Illustratoren vergeben, die erstmals mit einem eigenständigen monographischen Werk auf dem Gebiet der Kinder- und Jugendliteratur an die Öffentlichkeit treten, das für diesen Wettbewerb noch nicht eingereicht wurde.
     
  3. Der Preis ist mit einer Ehrengabe von insgesamt 8000 Euro verbunden und kann geteilt vergeben werden.
     
  4. Teilnahmeberechtigt sind Verlage, Autorinnen/Autoren und Illustratorinnen/Illustratoren. Sie können

    a) Manuskripte und Illustrationen bisher unveröffentlichter Kinder- und Jugendbücher
    b) Manuskripte und Illustrationen von im Druck befindlichen Kinder- und Jugendbüchern
    c) Kinder- und Jugendbücher, die seit dem 15. Juni des vorangegangenen Ausschreibungsjahres erschienen sind

    einreichen.
    Die Mindestanzahl der Illustrationen liegt bei 10 (zehn) Abbildungen, die Mindestwortanzahl von Texten bei 500 (fünfhundert) Wörtern. Manuskripte sind in Papierform – gedruckt oder maschinenschriftlich im Format DIN A4, 12 pt, 1facher Zeilenabstand – fortlaufend nummeriert und geheftet einzureichen. Handschriftliche Manuskripte und digitale Einreichungen in Form von CDs oder als Datei per Mail sind nicht zugelassen.
    Autorinnen/Autoren und Illustratorinnen/Illustratoren, die unter einem Pseudonym schreiben beziehungsweise illustrieren, sind dazu verpflichtet, ihren echten Personennamen auf dem genormten Einsendebogen anzugeben. Im Falle einer Nominierung wird der echte Name veröffentlicht.
  5. Die Einsendungen sind jeweils bis zum 15. Juni des Ausschreibungsjahres bei der Stadtbibliothek, Peterstraße 3, 26121 Oldenburg, in jeweils 5 (fünf) Exemplaren einzureichen.
    Jedem Exemplar ist der genormte Einsendebogen » vollständig ausgefüllt beizufügen sowie eine kurze Inhaltsangabe (Exposé) des Werkes und eine Kurzbiographie der Illustratorin/des Illustrators beziehungsweise der Autorin/des Autors.

  6. Einsendungen, die die unter Punkt 4 und 5 genannten Anforderungen nicht erfüllen, werden aus formalen Gründen ausgeschlossen.
     
  7. Eine Rücksendung der eingereichten Werke erfolgt nicht.
    Einsendungen, die bereits in einem Verlag erschienen sind, werden städtischen Bildungseinrichtungen zur Verfügung gestellt, die restlichen Einsendungen unter Wahrung des Datenschutzes entsorgt.
    Ausgenommen sind Originalillustrationen. Diese werden zurückgesandt, wenn bei Einsendung entsprechendes Rückporto beigelegt wird.
     
  8. Die Jury sichtet alle teilnahmeberechtigten Einsendungen und erstellt daraus eine Nominierungsliste, die maximal 3 (drei) Werke umfasst. Alle Mitglieder der Jury haben dabei gleiches Stimmrecht.
    Anschließend werden die Nominierungen veröffentlicht. Sie sind Grundlage für die Bestimmung des Preisträgers, die absoluter Geheimhaltung unterliegt.
    Der Preisträger/die Preisträgerin wird erst im Rahmen der Preisverleihung bekannt gegeben.
    Die Entscheidung der Jury ist vom Rechtsweg ausgeschlossen und nicht anfechtbar. Ein Gesamtverzeichnis der Einsendungen wird nicht publiziert.
     
  9. Die Preisträger werden von einer unabhängigen und überregionalen Jury, die ehrenamtlich tätig ist, ausgewählt. Die Mitglieder der Jury werden auf Vorschlag des Kulturdezernenten vom Kulturausschuss zu diesem Ehrenamt berufen. Sie sind während ihrer Jurymitgliedschaft von der Preiszuteilung ausgeschlossen.

    Die Jury setzt sich folgendermaßen zusammen:

    a) ein/e Literaturwissenschaftler/in oder ein/e Schriftsteller/in
    b) ein/e Kunstwissenschaftler/in oder ein/e Künstler/in
    c) ein/e Kritiker/in (Presse oder Hörfunk)
    d) ein/e Lektor/in oder ein/e Pädagoge/in
    e) ein/e Jugendlicher/e im geeigneten Alter

    Die Entscheidung der Jury gründet sich auf die einfache Mehrheit der Mitglieder. Der Rechtsweg gegen die Entscheidung ist ausgeschlossen. Zu nicht ausgezeichneten Werken werden keine Stellungnahmen abgegeben. Es werden keine Lektoratsgutachten erstellt.
     
  10. Die Preisverleihung wird vom Oberbürgermeister der Stadt Oldenburg vorgenommen. Sie findet im Rahmen der „Oldenburger Kinder- und Jugendbuchmesse“ (KIBUM) statt. Der Kinderbuchpreis wurde erstmals 1977 ausgeschrieben und verliehen.
     
  11. Sollten keine Arbeiten eingereicht werden, die prämierungswürdig sind, muss das Preisgericht den Preis nicht vergeben.

Die Vergaberichtlinien als Download »