Kulturförderungsbeiträge der Stadt Biel

15. August 2019

Die Stadt Biel fördert professionnelle Kunstschaffende aller Bereiche mittels finanzieller Beiträge im Rahmen von Förderbeiträgen und halbjährlicher Stipendien. Gestützt auf das Kulturförderungsreglement sollen diese Beiträge Kulturschaffenden Unterstützung bieten, für die Realisierung eines Projektes, Kunstwerkes oder die Entwicklung ihrer künstlerischen Tätigkeit fördern.

Kulturschaffende, die sich noch in einer Grund- oder Spezialausbildung befinden, sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Professionelle Kulturschaffende, die ihren Wohnsitz oder Arbeitsort in Biel haben, können sich um Unterstützungsbeiträge bewerben.
Künstlerinnen und Künstler von auswärts müssen nachweisen, dass ihr Projekt die kulturelle Szene in Biel signifikant mitgestaltet.


Die Gesuche können jederzeit eingereicht werden, müssen aber jeweils bis spätestens Mitte Februar bzw. Mitte August bei der Dienststelle für Kultur eintreffen. Verspätete Dossiers werden im darauffolgenden Halbjahr bearbeitet. Ende März bzw. Ende September beurteilt die zuständige Kommission die eingereichten Gesuche. Die Entscheidung wird den Gesuchstellerinnen und Gesuchstellern schriftlich im Laufe des Monats April bzw. Oktober mitgeteilt. Gleichzeitig werden die lokalen und regionalen Medien informiert.

Bewerbung

Bemerkungen

 

Gesuche können von professionellen Kulturschaffenden, Einzelpersonen oder Gruppen, die Wohnsitz oder ihren Arbeits- oder Produktionsort in Biel haben, eingereicht werden.

Nicht in Biel ansässige Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller müssen nachweisen, dass ihr Projekt die kulturelle Szene von Biel signifikant mitgestaltet. Sie müssen ebenfalls ein Gesuch um Unterstützung an ihre Wohngemeinde, das Amt für Kultur des Kantons Bern und weitere Institutionen richten.

Bewerbungsstelle:

Dienststelle für Kultur
Zentralstr. 60
CH-2501 Biel
kultur.culture(at)biel-bienne.ch http://www.biel-bienne.ch