Kunstförderpreis der Stadt Augsburg

31. Mai 2019

 

 

Die Stadt Augsburg vergibt jährlich einen Kunstförderpreis für junge Künstler. Sinn und Zweck des Preises ist es, außergewöhnliche künstlerische Begabungen anzuerkennen und ihre künftige Entwicklung auch in finanzieller Hinsicht zu fördern. Die Ausschreibung ist immer im Monat Mai; letzter Abgabetermin: 31. Mai. Der Preis besteht aus einer Urkunde und einem Geldbetrag. Die Gesamtpreissumme beträgt 15.000 Euro.

Der Preis umfasst folgende Bereiche: Architektur, Ballett, Bildende Kunst (Malerei, Zeichnung, Grafik, Fotografie, Neue Medien, Plastik, Environment, Installation, Performance), Literatur und Musik (2018: Vokal oder Komposition klassisch).

Ansprechpartner

Kulturamt

Bahnhofstr. 18 1/3 a
86150 Augsburg

Telefon 0821 324-3251
Fax 0821 324-3252
E-Mail kulturamt@augsburg.de
Leiterin Elke Seidel

Wer kann sich bewerben?

Die Bewerber müssen entweder im Raum Augsburg geboren sein oder bei Ablauf der Bewerbungsfrist mindestens drei Jahre ihren Wohnsitz im Raum Augsburg haben. Als Raum Augsburg gelten das Stadtgebiet und die unmittelbar an die Stadt Augsburg angrenzenden Nachbargemeinden. Bei Künstlergruppen müssen alle Bewerber die formellen Kriterien bezüglich Wohnsitz und Altersgrenze nachweisen können.

Besondere Altersvoraussetzungen: 

  • Architektur/Bildende Kunst/Literatur: mindestens 17 Jahre alt, höchstens 39 Jahre alt
  • Ballett: mindestens 14 Jahre alt, höchstens 20 Jahre alt
  • Musik: mindestens 17 Jahre alt, höchstens 29 Jahre alt

Welche Unterlagen sind notwendig?

  • Formloses Bewerbungsschreiben für den jeweiligen Fachbereich
  • Maschinengeschriebener Lebenslauf
  • Angaben über den künstlerischen Werdegang
  • Nachweis über Geburts- (Kopie des Personalausweises oder der Geburtsurkunde) bzw. Wohnort (aktuelle Bescheinigung der Meldebehörde)

Wie erfolgt die Auswahl der Preisträger?

Für jeden Bereich durch eine entsprechend besetzte Fachjury; über die endgültige Vergabe entscheidet der Kulturausschuss der Stadt Augsburg aufgrund des Votums der Jury. Rechtzeitige Einladung der Bewerber zum jeweiligen Sitzungstermin (Vortanzen, Vorsingen, Vorspielen, Präsentation von Arbeiten etc.) erfolgt durch das Kulturamt.

Zeitplan zur Preisvergabe? 

  • Ausschreibung: 01. Mai bis 31. Mai (Ablauf der Bewerbungsfrist)
  • Prüfung der eingereichten Bewerbungen: Juni 
  • Einzel-Jurysitzungen: in der Regel Juni/Juli/August/September 
  • Endgültige Beschlussfassung im Herbst 
  • anschließend Benachrichtigung der Bewerber 
  • Preisverleihung: November/Dezember

Kunstförderpreis der Stadt Augsburg
Besondere Teilnahmebedingungen für den Fachbereich Literatur:
Mindestalter 17 Jahre - Höchstalter 39 Jahre
Es können Gedichte und/oder Prosatexte eingereicht werden. Die Arbeiten müssen in gedruckter
Form vorliegen (keine CD-Roms, DVDs o.ä.). Seitens der Jury bestehen keine Vorgaben zum
Umfang der einzureichenden Arbeiten. Die Werke sollen einen Querschnitt des bisherigen
Schaffens vermitteln.
Die Bewerberarbeiten sind in 5-facher Ausfertigung zusammen mit den allgemeinen
Bewerbungsunterlagen bis 31. Mai beim Kulturamt abzugeben. Eine Rückgabe ist nicht möglich.
Allgemeine formale Teilnahmebedingungen:
Die Bewerber/innen müssen entweder im Raum Augsburg geboren sein oder bei Ablauf der
Bewerbungsfrist mindestens drei Jahre ihren Wohnsitz im Raum Augsburg haben. Als Raum
Augsburg gelten das Stadtgebiet und die an die Stadt Augsburg angrenzenden
Nachbargemeinden.
Für eingereichte Arbeiten/Unterlagen und deren Unversehrtheit kann von der Stadt Augsburg
keine Haftung übernommen werden. Die Bewerber müssen mit einer eventuellen Veröffentlichung
persönlicher Daten aus den von ihnen eingereichten Unterlagen sowie mit den allgemeinen und
besonderen Teilnahmebedingungen einverstanden sein.
Information unter:
Telefon 0821/324-3251 oder 0821/324-3260
Telefax 0821/324-3252
e-mail kulturamt@augsburg.de