Keine Eigenbewerbung möglich.
Der in der Mitgliederversammlung der Kurt Tucholsky-Gesellschaft in Gripsholm 1994 beschlossene Kurt Tucholsky-Preis für literarische Publizistik, wird von der Kurt Tucholsky-Gesellschaft, mit Sitz in Berlin, verliehen und getragen. Der Preis wird im Zweijahresabstand verliehen.
Die Ehrung erfolgt für politisch engagierte und sprachlich prägnante Werke der literarischen Publizistik, die sich im Sinne des Namensgebers kreativ und kritisch mit zeitgeschichtlichen Entwicklungen und Vorgängen auseinandersetzen und Realitäten hinter vorgeschobenen Fassaden erhellen sowie für nachhaltige künstlerische Interpretationen von Texten Tucholskys.
Der Kurt Tucholsky-Preis für literarische Publizistik kann für journalistische und literarische Werke verliehen werden, die den »kleinen Formen« zugerechnet werden können.
Die Begutachtung soll sich auf bisher unveröffentlichte oder innerhalb der letzten fünf Jahre veröffentlichte Publikationen beziehen. Möglich ist auch die Auszeichnung eines Lebenswerkes.
Die Preissumme beträgt 5.000 €
Die Jury
Die Jury für die Vergabe des Preises im Jahr 2021 besteht aus:
- Doris Akrap
- Zoë Beck
- Nikola Richter
- Dr. Ulrich Janetzki
- Prof. Dr. Stuart Parkes
Die Jury wählt den/die Preisträger/in durch Stimmenmehrheit. Sie kann eine Preiszuerkennung aus inhaltlichen oder formalen Gründen ablehnen. Sie kann für nicht ausgezeichnete Vorschläge ehrende Würdigungen aussprechen.
Die Entscheidung über den/die Preisträger/in erfolgt bis zum 15. September 2021.
Die Annahme des Preises verpflichtet den/die Preisträger/in zu einem öffentlichen Vortrag im Rahmen der Verleihungsfeierlichkeiten. Die KTG darf den Text des Vortrages honorarfrei veröffentlichen.
Einreichung von Vorschlägen
Die Ausschreibungsfrist beginnt am 2. November 2020. Die Vorschläge sind bis zum 31. März 2021 an die Geschäftsstelle der KTG zu richten:
Kurt Tucholsky-Gesellschaft e.V.
Besselstraße 21/II
32427 Minden
Tel: 0049-(0)571-8375440
Fax 0049-(0)571-8375449
info@tucholsky-gesellschaft.de
Vorschlagsberechtigt für die Würdigung durch den Preis sind die Mitglieder der KTG, frühere Preisträgerʔinnen, ordentliche Mitglieder geistes- und sozialwissenschaftlicher Fachbereiche von Universitäten und Hochschulen, deutschsprachige Verlage und Bibliotheken sowie verantwortliche Redakteurʔinnen journalistischer Medien.
Mitglieder der Jury sind nicht vorschlagsberechtigt. Eigenbewerbungen sind nicht zulässig.
Die vorgeschlagenen Arbeiten – in Betracht kommen Manuskripte, Bücher, Artikel, Internetbeiträge und audiovisuelle Beiträge – sollen bevorzugt digital eingereicht werden. Hierbei ist auf gängige Formate und Vervielfältigbarkeit zu achten. Beizulegen ist ein kurzer Lebenslauf des/der Vorgeschlagene/n und eine kurze Begründung des Vorschlages. Soweit die Einreichung auf analogen Datenträgern erfolgt, müssen die vorgeschlagenen Werke in fünffacher Ausfertigung eingereicht werden.
Die Arbeiten der Preisbewerber_innen müssen in deutscher Sprache verfasst sein.