Land in Sicht - Autorenresidenzen im ländlichen Raum (Ausschreibung)

15. Juli 2019



Ziel der »Land in Sicht«-Stipendien des Hessischen Literaturrates e.V. ist eine intensive Zusammenarbeit und Auseinandersetzung der Stipendiatinnen/Stipendiaten mit den kulturellen und städtischen lokalen Akteuren und der Bevölkerung.

2019 werden erneut drei Stipendien im ländlichen Raum ausgeschrieben, wobei der Fokus in diesem Jahr auf Südhessen gesetzt wird. Den Auftakt macht die Ausschreibung für Bad König.

     Bad König: Oktober - November 2019

Teilnahmebedingungen

  • Stipendiumsvergütung von 2.500 Euro monatlich (insgesamt 5.000 Euro);
  • Es wird eine Wohnung, Ferienwohnung oder anderweitige adäquate Unterkunft für den Zeitraum des Stipendiums zur Verfügung gestellt;
  • Bezug zu Hessen: Für die Bewerbung für das Hessische Literaturstipendium ist ein fester Wohnsitz in Hessen nicht Voraussetzung. Es soll jedoch ein deutlicher Lebensbezug zu Hessen bestehen. Das könnte z.B. sein
    - hier geboren zu sein,
    - hier studiert zu haben,
    - hier mehrere Jahre gewohnt oder
    - in Hessen mehrere Jahre im literarischen Bereich gearbeitet zu haben, z. B. als Autor, Übersetzer, Lektor oder Dramaturg oder
    - sich intensiv literarisch mit Hessen auseinandergesetzt zu haben (nachweislich einer Publikation);
  • Übernahme der Kosten für An- und Abreise. Es besteht die Möglichkeit, beim Hessischen Literaturrat einen Reisekostenzuschuss von bis zu 500 Euro nach Vorlage der Originalbelege zu beantragen.

Erwartungen an die/den Stipendiatin/Stipendiaten

  • Auseinandersetzung mit dem hessischen ländlichen Raum durch aktive Integration in das Ortsgeschehen (z.B. Ortstour, Begegnungen mit der lokalen Bevölkerung, Auseinandersetzung mit der Ortsgeschichte etc.);
  • Anbieten von mind. zwei Workshops, Lesungen o.Ä. (z.B. mit Schulklassen, Seniorengruppen etc.) sowie einer Abschlusslesung;
  • Zusammenarbeit mit den örtlichen und überörtlichen Medien;
  • Erstellen eines literarischen Textes mit Bezug zum Aufenthaltsort (Prosa, Essay, Lyrik, Drama etc.): Der Text bleibt Eigentum des/der Autors/Autorin. Das Land Hessen und der Hessische Literaturrat sind berechtigt, den Text im Rahmen eigener Publikationen zu verwenden (z.B. Anthologie);
  • Bereitschaft bei einer Veranstaltung auf der Frankfurter Buchmesse über das Stipendium zu sprechen.

Bewerbungsschluss
ist der 15. Juli 2019.