Literaturförderpreis der Landeshauptstadt Mainz 2009

4. September 2009

Literaturförderpreis der Landeshauptstadt Mainz 2009

Ausschreibungsbedingungen

Herzlich eingeladen zur Teilnahme am Literaturförderpreis der Landeshauptstadt
Mainz sind

  • junge Autorinnen und Autoren
  • die nicht älter als 34 Jahre sind
  • einen deutlichen Lebensbezug zur Stadt Mainz haben
  • bisher nur wenige Veröffentlichungen vorweisen können und
  • deren Texte eine sprachliche und/oder inhaltliche Innovation darstellen.

Die einzureichenden Arbeiten sind an keine bestimmte literarische Gattung
gebunden. Eine thematische Begrenzung ist nicht gegeben. Die Texte sollen
einen Umfang von insgesamt zehn Seiten (30 Zeilen à 60 Zeichen)
nicht überschreiten.

Der/die Preisträger/in wird in zwei Schritten ermittelt: Zunächst
wählt eine Vorjury drei Kandidat(inn)en aus. Während einer öffentlichen
Lesung am 26. November 2009 im Ratssaal des Mainzer Ratshauses tragen diese
drei ihre Arbeiten der Hauptjury vor. Die Hauptjury besteht aus einem/er
Literaturkritiker/in,
einem/er
Vertreter/in
der Vorjury,
dem Kulturdezernenten der Stadt Mainz und dem anwesenden Publikum. Bei
Stimmengleichheit gibt das Mehrheitsvotum des Publikums den Ausschlag.
Der Förderpreis ist mit 2.600 € dotiert.

Um die Anonymität der Einsender/innen zu wahren, sollen die Texte
in dreifacher Ausfertigung unter einem Kennwort eingesandt werden. Die
Auflösung ist der Einsendung in einem gesonderten Umschlag (auf einem
Zettel mit Name, Anschrift, Rufnummer, Kurzbiographie der Bewerber/innen
und den ersten drei Worten der einzelnen Texte) beizufügen.

Bitte schicken an das LiteraturBüro Mainz für Rheinland-Pfalz,
Neutorstraße 1, 55116 Mainz.

Einsendeschluss ist der 4. September
2009
. Dei Endausscheidung und Preisverleihung findet statt am 26.
November
um 20 Uhr im Rathaus der Stadt Mainz.