Buchveröffentlichung erforderlich.
Der Bayerische Staatsminister für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vergibt voraussichtlich 2016 nach Maßgabe der im Haushalt bereitgestellten Mittel bis zu sechs Arbeitsstipendien an Schriftstellerinnen und Schriftsteller. Die Mittel dienen dazu, ohne wirtschaftlich-materiellem Zwang begonnene literarische Werke zu beenden. Die Werke sollen in deutscher Sprache verfasst sein.
Die Bewerbung muss per Bewerbungsbogenerfolgen und soll enthalten:
- biographische Angaben,
- ggf. Liste bisheriger Veröffentlichungen mit Nennung der Verlage,
- Exposé zum literarischen Vorhaben (2 Seiten),
- Arbeitsproben (aus dem Projekt): bei Prosa maximal 30 Seiten, bei Lyrik maximal 20 Gedichte, bei Drama/Hörspiel maximal ca. 20 Seiten,
- ggf. Verlagsvertrag bzw. verbindliche Option auf Herausgabe des in Arbeit befindlichen Werks,
- Angaben über gleichzeitige Stipendienanträge bei anderen Stellen sowie über erhaltene Stipendien in den letzten drei Jahren.
Die Bewerbung ist in neunfacher Ausfertigung (keine Originale) einzureichen.
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ihren Wohnsitz in Bayern haben.