lyrix-Wettbewerb im Februar 2019 - Thema nicht beugen, nur brechen

28. Februar 2019

nicht beugen, nur brechen

 

 

Wettbewerb im Februar 2019

Tobias Roth stellt das lyrix-Thema im Februar: „nicht beugen, nur brechen“. Die Zeile stammt aus seinem Gedicht „Antikes Glas“, zu dem er uns auch erzählt, was ihn zum Schreiben inspiriert hat. Was gibt nicht nach, sondern ist nur durch Zerstörung zu besiegen? Schickt uns eure Texte zum Thema! Wir freuen uns!

 

einsenden mit dem onlineformular

Die Gedichteinsendung erfolgt über ein Online-Formular auf bundeswettbewerb-lyrix.de.

lyrix ist der Bundeswettbewerb für junge Lyrik. Jeden Monat wartet ein neues Thema auf dich. Finde deine eigene Sprache und schick uns dein Gedicht! Mitmachen können alle zwischen 10 und 20 Jahren. Unter allen Einsendungen wählen wir 6 Monatsgewinner aus. Unter allen Monatsgewinnern 12 Jahresgewinner. Auf dich wartet eine spannende Reise.


Der Wettbewerb

lyrix ist der Bundeswettbewerb für junge Lyrik. Jeden Monat können Jugendliche von 10 bis 20 Jahren ihre Gedichte zu einem bestimmten Thema online einreichen, wie zum Beispiel Kram-Gedanken oder Das Tor in deiner Sprache. Je ein zeitgenössisches Gedicht sowie ein Museumsexponat bieten über die Webseite Inspiration für das eigene Schreiben. Aus allen Einsendungen im Raum Deutschland, Liechtenstein, Österreich, Luxemburg und der Schweiz wählt eine Jury jeden Monat 6 Gewinner*innen aus. Aus allen Monatsgewinner*innen werden wiederum 12 Jahresgewinner*innen ausgewählt und zu einer Reise nach Berlin eingeladen.

Die Reise nach Berlin ist nicht nur der Preis für die zwölf Jahresgewinner*innen. Sie ist auch ein Höhepunkt von lyrix. Auf ihr findet die alljährliche Preisverleihung statt, dort treffen junge Nachwuchslyriker*innen aufeinander und nehmen an einem literarischen Rahmenprogramm teil: Sprechtraining im Deutschlandradio, Performance-Workshop und Schreibwerkstatt im Literarischen Colloquium Berlin am Wannsee, Lesungen rund um das Berliner poesiefestival und vieles mehr.

 

lyrix

Bundeswettbewerb für junge Lyrik

Die lyrix-Wettbewerbsbedingungen für das Wettbewerbsjahr 2019

1. Allgemeines

Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die geschlechtsneutrale Differenzierung, z.B. Teilnehmer/innen, verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für beide Geschlechter.

Mit der Zusendung des Gedichts erklärt sich der Teilnehmer mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. Die Teilnahme von Minderjährigen ist nur mit Einwilligung der Eltern oder Erziehungsberechtigten möglich.

2. Teilnahmevoraussetzungen

Mitmachen kann, wer zwischen zehn (10) und zwanzig (20) Jahren alt ist und in Deutschland wohnt! Im Rahmen von Kooperationsprojekten können auch Jugendliche aus Österreich, der Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg teilnehmen. Pro Monatsthema kann ein (1) Gedicht pro Teilnehmer eingereicht werden.

Folgende Kriterien muss das Gedicht erfüllen:

Themensicher und formdurchdacht:

Der Lyriktext muss inhaltlich bzw. formal den Kriterien des monatlich vorgegebenen Themas entsprechen.

Unveröffentlicht und auf Deutsch:

Der Lyriktext darf noch nicht veröffentlicht sein und muss auf Deutsch oder in einer entsprechenden Mundart verfasst sein.

3. Die Einsendung per Online-Formular

Die Gedichteinsendung erfolgt über ein Online-Formular auf bundeswettbewerb-lyrix.de.

4. Urheberrecht

Jeder Teilnehmer versichert, dass das von ihm eingesandte Gedicht frei von Rechten Dritter ist und er frei darüber verfügen darf. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der Teilnehmer lyrix e.V. von allen Ansprüchen frei. Verantwortlich für den Inhalt der Gedichtbeiträge ist ausschließlich die übermittelnde Person.

Der Teilnehmer überträgt lyrix e.V. mit der Einsendung seines Gedichts das nichtausschließliche, zeitlich und örtlich unbegrenzte Nutzungsrecht an dem Text.

Die möglichen Nutzungsarten umfassen insbesondere:

  • Veröffentlichung des Gedichts unter Angabe von Name und Geburtsjahr (Beispiel: Ein Gedicht von Max Mustermann, Jahrgang 2000) auf bundeswettbwerb-lyrix.de und auf den Social Media-Präsenzen des Bundeswettbewerbs lyrix (Facebook und Instagram)
  • Abdruck in Print- und Online-Publikationen (z.B. jährlich erscheinende lyrix-Anthologie, Tageszeitungen, Fachmagazine, Literatur- und Bildungsportale) sowie Schülerzeitungen, die über lyrix schreiben
  • Bewerbung und Dokumentation des Wettbewerbs, z.B. auf Buchmessen, Literaturfesten, Lesungen und ähnlichen Veranstaltungen sowie in Museen und Schulen (z.B. durch Dokumentation am Messestand, Plakate oder Postkarten)
  • gegebenenfalls Nutzung für Sendezwecke des Kooperationspartners Deutschlandradio

Der Teilnehmer kann diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zur Ausübung dieses Widerrufs genügt eine E-Mail an hallo@bw-lyrix.de.

Die eingesandten Gedichte dürfen mit Werken Dritter zusammen genutzt, vervielfältigt, gesendet, zugänglich gemacht werden, auch als Textausschnitt. lyrix e.V. darf die eingesandten Gedichte insbesondere für die eigene Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (s. oben genannte Nutzungsarten) nutzen und ist berechtigt, diese Rechte im Rahmen der Berichterstattung zum Wettbewerb auf die Kooperationspartner Deutschlandradio und Deutscher Philologenverband sowie den Förderer des Wettbewerbs, das Bundesministerium für Bildung und Forschung, zu übertragen.

Die Teilnehmer können für sämtliche Veröffentlichungen keine Vergütung oder ein sonstiges Entgelt verlangen.

lyrix e.V. behält sich vor, nicht sämtliche Gedichte zu veröffentlichen, sondern eine Auswahl aus den Einsendungen zu treffen. Ebenso kann lyrix e.V. Texte nachträglich aus dem Wettbewerb entfernen.

 

 

5. Datenschutz

Alle persönlichen Daten der Teilnehmer werden nur im Rahmen dieses Wettbewerbs zu organisatorischen und administrativen Zwecken sowie zur Kommunikation mit dem Teilnehmer und unter Berücksichtigung aller einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen genutzt. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben.

6. Monats-/Jahresgewinn

6.1. Preise

 

Monatsgewinner


Die von der lyrix-Monatsjury ausgewählten Einsender der sechs besten Monatsgedichte werden auf bundeswettbewerb-lyrix.de veröffentlicht und gehen in die Jahreswertung ein.

 

Jahresgewinner


Aus allen Monatsgewinnern wählt die lyrix-Jahresjury Anfang 2020 zwölf Jahresgewinner aus, die im Juni 2020 zu einer viertägigen Berlin-Reise mit Schreibwerkstätten, Workshops und Preisverleihung eingeladen werden. An- und Abreise mit der Deutschen Bahn (2. Klasse) sowie Unterkunft in Berlin sind im Gewinn inbegriffen. Die Jahresgewinner erhalten mit ihrer Gewinnbenachrichtigung auch Informationen über Reisetermine, Unterbringung sowie weitere für die Reise erforderlichen Details. Der Gewinner muss innerhalb von zwei Wochen mitteilen, ob er die Reise antritt. Wenn er sich nicht meldet, verfällt sein Gewinnanspruch. Kann oder will ein Gewinner seine Reise im festgelegten Zeitraum und zu den festgelegten Bedingungen nicht durchführen, so verfällt sein Gewinnanspruch ebenfalls. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgewinn oder die Auszahlung des Reisewerts.

Der Jahresgewinn umfasst zudem die Veröffentlichung und Vorstellung der Gewinner und ihrer Texte in der jährlich erscheinenden lyrix-Anthologie.

 

6.2. Jury Die Monats- und Jahresgewinner werden durch eine unabhängige Jury ausgewählt. Der Veranstalter ist deshalb in der Entscheidung über die Zuerkennung eines Gewinns frei. Die Entscheidung der Jury ist für alle Teilnehmer bindend und kann nicht angefochten werden. Wir benachrichtigen die Gewinner schriftlich per Post oder E-Mail.

7. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

8. Änderung der Bestimmungen

lyrix e.V. behält sich vor, die Wettbewerbsbedingungen für eine Optimierung der Abläufe zu verändern. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass die Teilnahmebedingungen eine Regelungslücke enthalten. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die rechtlich möglich ist und der unwirksamen Regelung inhaltlich am nächsten kommt.

Stand: 02.01.2019

Bewerbungsstelle:

lyrix e.V., Carolin Kramer (Geschäftsführerin)
c/o Deutschlandradio, Raderberggürtel 40
50968 Köln
hallo(at)bw-lyrix.de http://bundeswettbewerb-lyrix.de/