lyrix-Wettbewerb im November - der erste Peak meint meist nicht Neige

30. November 2020

Monatsthema im November 2020

der erste Peak meint meist nicht Neige

Der November steht wieder ganz im Zeichen von Corona. Nach den etwas unbeschwerteren Sommermonaten erleben wir gerade die zweite Welle, die viele von uns hart trifft. Mit dem ersten Höhepunkt im Frühjahr war die Krise noch lang nicht zu Ende. Genau diesen Bezug hatten wir beim Lesen der Zeile "der erste Peak meint meist nicht Neige" aus Arnold Maxwills Gedicht "Fink Loit" im Kopf. Geht es euch ähnlich? Oder habt ihr ganz andere Assoziationen zu unserer themengebenden Zeile im November? Schickt uns diesen Monat eure Texte - mit oder ohne Corona-Zusammenhang! Wir freuen uns!

Fink Loit

Arnold Maxwill

der Specher tippt cholerisch, acht Häcksler kippen Sorgen,
frühmorgens. so quillt, kaltklar, gespaltne Obdach.

nasse Finger, die immer nur stopfen, schlonzen und schröpfen.
der erste Peak meint meist nicht Neige; so lange schon wohnt Schwär.

vier unbezifferte Säume: psychotisch, der Rest ist Podologie.
wer kämmt die weichen Nester, den neuronalen Überspann?

gibt Stimmen und Stimmen, Bildkanäle, immense Obsoleszenz.
im internen Parlament treibt Schwingendes stark bittre Blüten.

Schnauben, fernab. der Kuchen findet nicht zweimal statt

"Ihr seid ja längst hier. Ihr habt den Weg zu lyrix gefunden. Ihr braucht eigentlich keine großen Impulse, zumindest nicht zuvörderst von mir. Also, bitte gehen Sie weiter. Ja, erstmal geradeaus. Mit dem Stadtplan von Palermo durch Heilbronn. Es werden, möglicherweise, die allerbesten Entdeckungen sein,"

schreibt euch unser Monatslyriker Arnold Maxwill und gibt euch so gleich doppelt Schreibanregung: Zum einen ganz konkret mit seinem für das aktuelle lyrix-Thema ausgewählten Text "Fink Loit", der voller Vieldeutigkeiten steckt und so aufgeladen ist, dass man aus jeder Zeile ein eigenes Monatsthema gestalten könnte. Zum anderen liefert er euch in seinem begleitenden Text "schrib schrab schrub" Denkanstöße, die das Schreiben und Dichten an sich beleuchten. Die Begegnung mit Texten, aber auch die Begegnung WEGEN Texten. "Ratgeberprosa" über das Schreiben braucht ihr dabei eher nicht, meint Maxwill, stürzt euch lieber kopfüber hinein:

"Schreiben, das meint Schnüffeln, Wühlen, Horten."
 

Den kompletten Begleittext, den Arnold Maxwill zum Monatsthema verfasst hat, könnt ihr hier nachlesen.

Im November heißt unser Monatsthema "der erste Peak meint meist nicht Neige" . Bei der Zeile aus Arnold Maxwills Gedicht "Fink Loit" kommen euch vielleicht direkt Gedanken und Ideen zur momentanen Lage rund um Corona in den Sinn. Nach dem ersten Höhepunkt der Krise im Frühjahr erleben wir gerade die angekündigte zweite Welle, die wieder mit vielen Einschränkungen, Unsicherheiten, Ängsten und Sorgen verbunden ist.  Mit dem ersten Peak ist es noch lange nicht zu Ende. Wie geht es euch damit?  Was beschäftigt euch? Wie hat sich euer und das Leben um euch herum verändert? Schickt uns eure Texte  dazu - oder schreibt ganz frei von Corona: Was ist mit dem ersten Peak nicht zu Ende?  Wir freuen uns auf eure Einsendungen im November!

 

 

lyrix - Bundeswettbewerb für junge Lyrik

Die Wettbewerbsbedingungen für das Wettbewerbsjahr 2020

1. Allgemeines

Mit der Zusendung des Gedichts erklärt sich der*die Teilnehmende mit den Teilnahmebedingungen einverstanden. Die Teilnahme von Minderjährigen ist nur mit Einwilligung der Eltern oder Erziehungsberechtigten möglich.

2. Teilnahmevoraussetzungen

Mitmachen können Jugendliche im Alter von 10 bis einschließlich 20 Jahren, die in Deutschland wohnen. Im Rahmen von Kooperationsprojekten können auch Jugendliche aus Österreich, der Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg teilnehmen. Pro Monatsthema kann ein (1) Gedicht pro Teilnehmendem*r eingereicht werden.

Das Gedicht muss folgende Kriterien erfüllen:

Themensicher und formdurchdacht:

Der Lyriktext muss inhaltlich bzw. formal den Kriterien des monatlich vorgegebenen Themas entsprechen.

Unveröffentlicht und auf Deutsch:

Der Lyriktext darf noch nicht veröffentlicht sein und muss größtenteils auf Deutsch oder in einer entsprechenden Mundart verfasst sein.

3. Die Einsendung per Online-Formular

Die Einsendung des Gedichts erfolgt über ein Online-Formular auf bundeswettbewerb-lyrix.de.

4. Urheberrecht

Jede*r Teilnehmende*r versichert, dass das von ihm*ihr eingesandte Gedicht frei von Rechten Dritter ist und er*sie frei darüber verfügen darf. Sollten dennoch Dritte Ansprüche wegen Verletzung ihrer Rechte geltend machen, so stellt der*die Teilnehmende lyrix e.V. von allen Ansprüchen frei. Verantwortlich für den Inhalt der Gedichtbeiträge ist ausschließlich die übermittelnde Person.

Der*die Teilnehmende überträgt lyrix e.V. mit der Einsendung seines*ihres Gedichts das nichtausschließliche, zeitlich und örtlich unbegrenzte Nutzungsrecht an dem Text.

Die möglichen Nutzungsarten umfassen insbesondere:

  • Veröffentlichung des Gedichts unter Angabe von Name und Geburtsjahr (Beispiel: Ein Gedicht von Max Mustermann, Jahrgang 2000) auf bundeswettbwerb-lyrix.de und auf den Social Media-Präsenzen des Bundeswettbewerbs lyrix (Facebook und Instagram)
  • Abdruck in Print- und Online-Publikationen (z.B. jährlich erscheinende lyrix-Anthologie, Tageszeitungen, Fachmagazine, Literatur- und Bildungsportale) sowie Schülerzeitungen, die über lyrix schreiben
  • Bewerbung und Dokumentation des Wettbewerbs, z.B. auf Buchmessen, Literaturfesten, Lesungen und ähnlichen Veranstaltungen sowie in Museen und Schulen (z.B. durch Dokumentation am Messestand, Plakate oder Postkarten)
  • gegebenenfalls Nutzung für Sendezwecke des Kooperationspartners Deutschlandradio

Der*die Teilnehmende kann diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Zur Ausübung dieses Widerrufs genügt eine E-Mail an hallo@bw-lyrix.de.

Die eingesandten Gedichte dürfen mit Werken Dritter zusammen genutzt, vervielfältigt, gesendet, zugänglich gemacht werden, auch als Textausschnitt. lyrix e.V. darf die eingesandten Gedichte insbesondere für die eigene Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (s. oben genannte Nutzungsarten) nutzen und ist berechtigt, diese Rechte im Rahmen der Berichterstattung zum Wettbewerb auf die Kooperationspartner Deutschlandradio und Deutscher Philologenverband sowie den Förderer des Wettbewerbs, das Bundesministerium für Bildung und Forschung, zu übertragen.

Die Teilnehmenden können für sämtliche Veröffentlichungen keine Vergütung oder ein sonstiges Entgelt verlangen.

lyrix e.V. behält sich vor, nicht sämtliche Gedichte zu veröffentlichen, sondern eine Auswahl aus den Einsendungen zu treffen. Ebenso kann lyrix e.V. Texte nachträglich aus dem Wettbewerb entfernen.

5. Datenschutz

Alle persönlichen Daten der Teilnehmenden werden ausschließlich im Rahmen dieses Wettbewerbs zu organisatorischen und administrativen Zwecken sowie zur Kommunikation mit dem Teilnehmenden und unter Berücksichtigung aller einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen genutzt. Sie werden nicht an Dritte weitergegeben.

6. Monats-/Jahresgewinn

Monatsgewinner*innen


Jeden Monat werden die von der lyrix-Monatsjury ausgewählten sechs besten Texte auf bundeswettbewerb-lyrix.de veröffentlicht und gehen in die Jahreswertung ein. Die Verfasser*innen erhalten zudem ein Präsent aus der Buchhandlung Literatur Moths in München (li-mo.com).

 

Jahresgewinner*innen


Aus allen Monatsgewinner*innen wählt die lyrix-Jahresjury zu Beginn des Folgejahres zwölf Jahresgewinner*innen aus, die voraussichtlich im Juni des Folgejahres zu einer viertägigen Berlin-Reise mit Schreibwerkstätten, Workshops und Preisverleihung eingeladen werden. An- und Abreise mit der Deutschen Bahn (2. Klasse) sowie Unterkunft in Berlin sind im Gewinn inbegriffen. Die Jahresgewinner*innen erhalten mit ihrer Gewinnbenachrichtigung auch Informationen über Reisetermine, Unterbringung sowie weitere für die Reise erforderlichen Details. Der*die Gewinner*in muss innerhalb von zwei Wochen mitteilen, ob er*sie die Reise antritt. Wenn er*sie sich nicht meldet, verfällt sein*ihr Gewinnanspruch. Kann oder will ein*e Gewinner*in seine Reise im festgelegten Zeitraum und zu den festgelegten Bedingungen nicht durchführen, so verfällt sein*ihr Gewinnanspruch ebenfalls. Es besteht kein Anspruch auf einen Ersatzgewinn oder die Auszahlung des Reisewerts.

Der Jahresgewinn umfasst zudem die Veröffentlichung und Vorstellung der Gewinner*innen und ihrer Texte in der jährlich erscheinenden lyrix-Anthologie.

 

Die Jurys

 

Die Monats- und Jahresgewinner*innen werden durch zwei unabhängige Jurys ausgewählt. Der Veranstalter ist deshalb in der Entscheidung über die Zuerkennung eines Gewinns frei. Die Entscheidung der Jury-Mitglieder ist für alle Teilnehmenden bindend und kann nicht angefochten werden. Wir benachrichtigen die Gewinner*innen schriftlich per Post oder E-Mail.

7. Rechtsweg

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

8. Änderung der Bestimmungen

lyrix e.V. behält sich vor, die Wettbewerbsbedingungen für eine Optimierung der Abläufe zu verändern. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam oder nicht durchführbar sein oder ihre Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen nicht berührt werden. Das gleiche gilt, soweit sich herausstellen sollte, dass die Teilnahmebedingungen eine Regelungslücke enthalten. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung gelten, die rechtlich möglich ist und der unwirksamen Regelung inhaltlich am nächsten kommt.

Stand: 01.05.2020