Keine Eigenbewerbung möglich.
Der nach seiner Stifterin benannte, seit 1970 vergebene und mit 15.000 Euro dotierte Mara-Cassens-Preis ist der höchstdotierte Literaturpreis für einen deutschsprachigen Romanerstling und der einzige Literaturpreis, der von einer Leserjury vergeben wird.
Prämiert wird der Debütroman eines deutschsprachigen Autors oder einer Autorin, der in diesem Jahr -also 2019 - erscheint.
Ende November entscheidet die Jury,die sich aus Mitgliedern des Literaturhaus-Vereins zusammensetzt, über den Preisträger, der im Januar des kommenden Jahres in einer feierlichen öffentlichen Preisverleihung geehrt wird.
Die Beteiligung der Verlage an der Ausschreibung 2019 ist wieder gefragt. Dazu werden die Verlage gebeten, 17 kostenlose Exemplare eines Romanerstlings aus diesem Jahr für die Jurymitglieder zur Verfügung stellen. Es wird außerdem eine kurze schriftliche Bestätigung benötigt, dass es sich um den ersten Roman des Autors oder der Autorin handelt (per E-Mail ist ebenfalls ausreichend). Um auch Titel des Herbstprogramms berücksichtigen zu können, endet die Bewerbungsfrist erst am 21.Oktober 2019.
Es wird darum gebeten, bei Erstlingsromanen, die bereits im Frühling oder Sommer 2019 erscheinen, die 17 Exemplare so früh wie möglich zuzuschicken, damit die Jury mit ihrer Lesearbeit beginnen kann.
Es wird darauf hingewiesen, dass BoD-Romane oder im Selbstverlag erschienene Romane nicht am Wettbewerb teilnehmen können. Der Roman darf außerdem nicht durch einen Zuschuss von Seiten des Autors bzw. der Autorin finanziert worden sein, ebenso sind Eigenbewerbungen ausgeschlossen.