Mira-Lobe-Stipendien für Kinder- und Jugendliteratur 2020

12. März 2020

Zur Förderung österreichischer Autorinnen und Autoren in der Sparte Kinder- und Jugendliteratur, insbesondere zur Förderung des literarischen Nachwuchses, hat die Literaturabteilung des Bundeskanzleramtes fünf Stipendien bereitgestellt. Bewerbungen können von Autorinnen und Autoren eingereicht werden, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen oder ihren ständigen Wohnsitz in Österreich haben. Eine Bewerbung ist mit Prosa, Lyrik und Theatertexten möglich.

Autorinnen und Autoren, die das Projektstipendium der Jahre 2018/19 und 2019/20 erhalten haben, also durchgehend 24 Monate lang das Stipendium bezogen haben, können sich erst wieder 2020 um ein Langzeitstipendium bewerben.

Die Laufzeit der Stipendien beträgt 6 Monate, beginnend mit 1. Juli 2020. Sie sind mit je 7 800 Euro dotiert.

Die Stipendiatinnen und Stipendiaten werden von einer Jury ausgewählt.
 

Bewerbung

Die Bewerbung ist versandfertig in vierfacher Ausfertigung bis spätestens 12. März 2020 an das Bundeskanzleramt, Abteilung II/5, Concordiaplatz 2, 1010 Wien, zu übermitteln. Zusätzlich ist das ausgefüllte Förderungsformular (einfach) beizulegen.

Die Bewerbung muss folgende Unterlagen enthalten:
- Ausgefülltes Förderungsformular
- Lebenslauf
- Werkverzeichnis mit Angabe aller selbständigen Publikationen, des Verlags und des Erscheinungsjahrs; sollten keine selbständigen Publikationen vorliegen, bitte um Angabe der Veröffentlichungen in Zeitschriften, Anthologien usw.
- Liste der Preise und Auszeichnungen
- Projektbeschreibung und Arbeitsplan mit Angaben zum Stand des Projekts, zum geplanten Umfang und zum vorgesehenen Abschluss (maximal 3 Seiten)
- Arbeitsproben aus dem geplanten Projekt (maximal 10 Seiten)

Es wird gebeten, auf den einzelnen Unterlagen und am Kuvert deutlich sichtbar den Vor- und Familiennamen sowie die Bezeichnung "Mira-Lobe-Stipendium" anzubringen. Für die übermittelten Unterlagen wird keine Haftung übernommen. Die Unterlagen werden nicht retourniert. Nicht fristgerecht eingebrachte Bewerbungen bzw. Bewerbungen mit unvollständigen Unterlagen können nicht berücksichtigt werden. Es gilt der Poststempel.

Alle Bewerberinnen und Bewerber werden schriftlich vom Ergebnis der Auswahlsitzung in Kenntnis gesetzt, zugleich werden auch die Mitglieder der Jury bekannt gegeben. Auf Wunsch haben die Stipendiatinnen und Stipendiaten die Möglichkeit, kostenlos mit einer Lektorin beziehungsweise einem Lektor zusammenzuarbeiten.

Kontakt

Koordination:

Bundeskanzleramt, Abteilung II/5
Concordiaplatz 2
A-1010 Wien
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/kunst-und-kultur.html