Mittel für Übersetzungen im Tahmen dess Programms Neustart Kultur

31. Januar 2021

Der Projektfonds im Rahmen des Programms „Neustart Kultur“ unterstützt Kultureinrichtungen, aber auch Akteure der freien Szene, die das Übersetzen als Kunst oder auch als soziale Praxis in den Mittelpunkt von Veranstaltungen, Workshops und Initiativen stellen. Der Ausbau einer digitalen Infrastruktur für Veranstaltungen und Vermittlungsangebote mit Fokus Literaturübersetzung geht damit einher.

Förderziele und -kriterien:
- die Etablierung, Sichtbarmachung und Vermittlung von literarischer Übersetzung im kulturellen Leben
- die Unterstützung von in diesem Feld tätigen Initiator·innen, Veranstalter·innen und Institutionen sowie von Akteuren im Bereich der kulturellen Bildung
- die Reduzierung von coronabedingten Einnahmeeinbußen und Existenzgefährdungen durch die projektbezogene Vergabe von Aufträgen an Akteur·innen im Bereich Literaturübersetzung
- der Aufbau von digitaler Infrastruktur für kulturelle Zwecke.

Gefördert werden können:
- Projekte, die das Übersetzen von Literatur und das Wirken von Übersetzer·innen in den Mittelpunkt stellen,
- Aufbau oder Ausbau einer (digitalen) Infrastruktur für Veranstaltungen und Vermittlungsangebote mit Fokus Literaturübersetzung (z.B. eine digitale Fortbildungsreihe, für die der Erwerb von Soft- und Hardware sowie Honorare für Webdesigner·innen, Grafik·innen, Techniker·innen, Moderator·innen und vermittelnde Übersetzerinnen beantragt wird)
- Entwicklung innovativer Konzepte der Vermittlung

Nicht gefördert werden:
- Projekte, die nach dem 30.11.2021 durchgeführt werden
- Projekte, für die bereits eine Förderung durch den Bund besteht; hier muss eine Abgrenzung der jeweiligen Zwecke und Inhalte deutlich gemacht werden.
- Leistungen, die im Rahmen der staatlichen Hilfs- oder Fördermaßnahmen des Bundes oder der Länder zur Bewältigung der Covid-19-Pandemie in Anspruch genommen werden können.
- Druckkosten von Verlagen für Übersetzungen. Anträge mit nicht angemessener Honorierung von Teilnehmenden. Der Erwerb von Kulturgütern (wie z.B. Kunstwerke), Immobilien, Mobiliar.

Voraussetzungen:
Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen und -initiativen in Deutschland wie Literaturhäuser und Theater, Museen und Archive, Kulturvereine und Kulturzentren, Schulen und gemeinnützige Vereine und Gesellschaften.
Ebenfalls antragsberechtigt sind Einzelpersonen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gewährleisten können und deren Tätigkeit in den letzten zwei Jahren einen kulturellen Schwerpunkt hatte. Bei Anträgen von Einzelpersonen ist eine Kooperationszusage durch eine Einrichtung wie oben vorzulegen.

Über die Förderung entscheidet eine eigene Fachjury innerhalb von sechs Wochen nach Bewerbungsschluss. Deren Zusammensetzung wird noch mitgeteilt (Stand August 2020).
Die max. Förderhöhe aus Neustart-Mitteln beträgt 200.000 €.

Bewerbung

Anträge können online über das Bewerbungsportal eingereicht werden.

Hochzuladen sind folgende Dokumente (über das Online-Formular, s.u.):
- Darstellung des eingereichten Projekts (max. 10 Seiten)
- Zusammenfassung des eingereichten Projekts (max. 2.000 Zeichen inkl. Leerzeichen)
- Kosten- und Finanzierungsplan (Tabellenkalkulation) mit Angabe der geplanten Einnahmen und Ausgaben, inkl. Berechnung der Zwischensummen der einzelnen Kategorien wie Honorare, Reisekosten/Unterkunft, Sachkosten
- Ggf. Zusagen von kofinanzierenden Einrichtungen oder Förderern; Spielstättenbescheinigungen
- Bei Anträgen von Einzelpersonen: Kooperationszusage durch eine Einrichtung

  Deutscher Übersetzerfonds
c/o Literarisches Colloquium Berlin, Am Sandwerder 5
14109 Berlin
http://www.uebersetzerfonds.de/


Ansprechpartner/in:

Nadja Prenzel
prenzel(at)uebersetzerfonds.de